LG Hamburg: Eltern haften für Fahrradunfall der Kinder
Eltern haften für ihre Kinder, wenn diese ohne Vorwarnung mit einem Fahrrad einen Fußgänger verletzen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 302 O 147/20). So hätten sie den Mann warnen oder den Jungen zum Anhalten auffordern müssen.
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