Automobilhersteller wollen keinen Daten-Treuhänder

BMW X5

Wem gehören die Autodaten? Quelle: Bild von F. Muhammad auf Pixabay

Der Dauerstreit zwischen Kfz-Versicherern und Automobilherstellern um die Kundendaten nimmt weiterhin kein Ende: So hat die Bundesregierung einen Treuhänder vorgeschlagen, der die Hoheit der Autobesitzer über die Fülle der von ihren Fahrzeugen erzeugten Daten gewährleisten soll. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich indes dagegen aus.

So fürchtet der Verband neben zusätzlicher Bürokratie auch einen Missbrauch der Daten. „Für die Übertragung der Daten lehnt der VDA jedoch das sogenannte Treuhänder-Modell ab, da es aus unserer Sicht verschiedene Nachteile mit sich bringt“, wird VDA-Geschäftsführer Joachim Damasky bei der Deutschen Presseagentur (dpa) zitiert. Für die Versicherungsbranche geht es in dem Streit vor allem um ungehinderten Datenzugriff nach Schäden und Unfällen.

„Wichtig ist, dass es kein Marktteilnehmer ist. Wenn es beispielsweise um Unfallklärung oder Produkthaftung geht, sollte der Datentreuhänder weder eine Versicherung noch ein Autohersteller noch jemand anders sein, der mit diesen Themen aktiv befasst ist, sondern eine neutrale Stelle.“

Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz-Zentrums für Technik (AZT), zum Vorschlag der Ampelkoalition

Die rot-grüne Bundesregierung hatte bereits im Koalitionsvertrag eine entsprechende Treuhänderlösung im jahrelangen Dauerstreit um die Datennutzung vorgeschlagen. „Zur wettbewerbsneutralen Nutzung von Fahrzeugdaten streben wir ein Treuhänder-Modell an, das Zugriffsbedürfnisse der Nutzer, privater Anbieter und staatlicher Organe sowie die Interessen betroffener Unternehmen und Entwickler angemessen berücksichtigt“, heißt es dazu.

Bereits 2019 hatte sich Joachim Müller, Vorstandschef der Allianz Versicherung-AG, gegenüber VWheute für einen solchen Treuhänder ausgesprochen: „Wir sind der Auffassung, dass ein unabhängiger Datentreuhänder die Schnittstelle für Datenauskunftsansprüche von Berechtigten sein sollte. Der Treuhänder stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung der Daten vorliegen und sorgt für die Löschung, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden oder die gesetzlichen Löschfristen greifen. Hinsichtlich des Zeitraums halten wir die sechs Monate, die im § 63a StVG für die Speicherung von Daten bei hochautomatisierten Fahrzeugen vorsieht, für einen praktikablen Zeitraum.“

Nach Ansicht der Autohersteller sollen hingegen die Fahrzeughalter ihre Zustimmung zur Fremdverwendung der Fahrzeugdaten geben. „Wir glauben, dass ein Treuhänder-Modell die Datenfreigabe verwässert und nicht nutzerfreundlich ist. Aus diesem Grund plädieren wir für die Abfrage aus einer Hand, und zwar über die Backends der Fahrzeughersteller.“ „Mit Backend sind in der IT-Sprache die für Nutzer unsichtbaren Teile eines Rechnersystems gemeint, also Server und sonstige Infrastruktur“, so VDA-Chef Damasky.

Autor: VW-Redaktion