Verbraucherzentrale NRW verklagt Union Reiseversicherung wegen Pandemie-Ausschluss

Quelle: Bild von Pam Patterson auf Pixabay

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht wegen intransparenter Formulierung juristisch gegen die Union Reiseversicherung vor. Dabei kritisieren die Verbraucherschützer vor allem den Pandemie-Ausschluss in der Reiserücktrittsversicherung. Demnach sei ein solch genereller Ausschluss des Versicherungsschutzes intransparent und nicht mit den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar.

Die Union Reiseversicherung betont auf ihrer Website, eine Covid-19-Erkrankung sei als Reiserücktrittsgrund nicht versichert, weil man „Schäden durch Pandemien“ ausschließe. „In dieser Form sind normalerweise Schäden durch Krieg, Streik oder Kernenergie formuliert, sogenannte Kumulschäden im Versicherungsrecht, die zeitgleich viele Personen betreffen. Hier geht es aber um die Erkrankung einzelner Versicherter“, kritisiert Rita Reichard, Versicherungsrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW.

„Eine Corona-Erkrankung ist nicht automatisch als Reiserücktrittsgrund ausgeschlossen, nur weil ein Versicherer das so schreibt. Vielmehr kommt es auf die Formulierung an.“

Rita Reichard, Versicherungsrechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW

Laut Verbraucherzentrale NRW sei ein solch genereller Ausschluss des Versicherungsschutzes intransparent und nicht mit den Vorschriften für Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbar. „Damit sind solche Versicherungsbedingungen nach unserer Auffassung unwirksam.“

Die Union Reiseversicherung wollte sich auf Anfrage von VWheute „zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu diesem Sachverhalt äußern“.

Autor: VW-Redaktion

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