Coronazuschlag empört Privatversicherte

Der Staat holt sich die Mehrkosten durch Corona nur von Privatversicherten. (Quelle: DarkoStojanovic/Pixabay)

Die neun Millionen privat Kranken- und Pflegeversicherte erhalten dieser Tage Post vom Versicherer: So müssen Normalversicherte 3,40 Euro im Monat und beihilfeberechtigte Beamte und ihre Angehörigen 7,30 Euro für einen Coronazuschlag zahlen. Verfassungsrechtlich sei das bedenklich, erklärt der PKV-Verband.

Der Hintergrund des Zuschlags ist eine Rechnung über 550 Millionen Euro, mit der der Bund den Anteil der privaten Pflegekassen am Rettungsschirm in der Pflege beziffert. Mit ihm waren Mehrkosten für die coronabedingte Minderbelegung in Pflegeheimen, Coronatests und zusätzliches Pflegepersonal abgefedert worden. Etwa 75 Prozent der Leistungsempfänger sind laut PKV in der Tarifstufe der Beihilfe-Empfänger: Weil die Beihilfe nicht am Corona-Zuschlag beteiligt sei, müssen die Versicherten den Extrabeitrag zu 100 Prozent selbst stemmen.

Allerdings wird der Beitrag nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen verlangt. Diese erhalten einen Zuschuss vom Bund, Privatkassen hingegen gehen leer aus bei den Steuermitteln und müssen den Sonderbeitrag erheben. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass bei zwei Systemen, die laut Gesetz die gleichen Leistungen erbringen, nur eins vom Staat bezuschusst wird.“ Dies sei verfassungsrechtlich „sehr kritisch“, wird die Debeka in den Stuttgarter Nachrichten zitiert. Ähnlich äußert sich der PKV-Verband: „Diese Ungleichbehandlung durch eine Doppelbelastung durch Steuern und Beiträge für den gleichen Zweck ist nicht gerechtfertigt und verstößt gegen das Grundgesetz.“ Ein Klagerecht aber hätten nur betroffene Versicherte. Der Verband rechnet damit, dass Privatversicherte durchaus klagen werden.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Die PKV-Versicherer müssen den Zuschlag keinesfalls erheben. Sie können dies lediglich tun, freiwillig, denn in § 110 a SGB 11 ist festgelegt:

    „Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 können private Versicherungsunternehmen, die die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen, für bestehende Vertragsverhältnisse über die Prämie hinaus einen monatlichen Zuschlag erheben.“

    Wenn sie also insbesondere bereits verfassungsrechtliche Bedenken haben, können sie auf den Zuschlag auch verzichten. Niemand zwingt die PKV dazu.

    Wenn sie den Zuschlag aus eigenen Mitteln tragen, zulasten ihres Gewinns, beteiligt sich der Staat ja auch zumindest daran, indem dies steuerlich abzugsfähig ist.

    Ob indes das Gesetz es zulässt, den monatlchen Zuschlag ab nun erst Januar 2022 um einen weiteren Betrag zu erhöhen, weil für Juli bis Dezember 2021 auf ihn verzichtet wurde, könnte fraglich sein. Genausogut könnten Versicherer ja dann auch den Zuschlag nur für November und Dezember 2022 erheben, in nochmal sechsfacher monatlicher Höhe, für nur diese zwei Monate.

    Da erscheint es doch möglich, dass der um 6 Monate verspätete Beginn der Erhebung des Zuschlags zu Lasten der Versicherer geht. Die dann eben auf diese ersten 6 von zusammen 18 erlaubten Monaten monatlichen Zuschlags verzichten müssen. Dies mal ganz abgesehen von der Frage der Verfassungsgemäßheit.

    Ob dies wirklich eine so gute Idee des PKV-Verbandes ist, die Versicherten zu Klagen aufzufordern, wenn auch im Blick auf die Verfassungskonformität. Alleine schon aus Haftungsgründen werden doch Anwälte, an die sich Kunden nun vom PKV-Verband angeregt wenden, jede Möglichkeit prüfen müssen, nicht nur das, was der PKV-Verband gerne hätte.

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