Rechtsstreit um Erfolgshonorar: Nürnberger unterliegt dem Rechtsdienstleister Helpcheck

Konzernsitz der Nürnberger. Quelle: Nürnberger

Die Nürnberger hat im Rechtsstreit mit dem Internet-Dienstleister Helpcheck vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage erlitten. Das Start-up unterstützt Verbraucher bei der Rückabwicklung ihrer Lebensversicherungsverträge und kassiert dafür ein Erfolgshonorar. Der fränkische Versicherer sah darin einen Rechtsverstoß. Das Landgericht hält diesen Teil der Klage aber für unbegründet (Az.: 37 O 137/19).

Das Insurtech prüft, ob ein Widerruf ihrer Renten- oder Lebensversicherung möglich ist. Dies kann bei Verträgen der Fall sein, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und bei denen die Versicherten nicht richtig über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, berichtet das Handelsblatt. Sollten sich die Verbraucher mithilfe von Helpcheck für eine Klage entscheiden, wird im Erfolgsfall eine Provision zwischen 29,75 Prozent und 39,75 Prozent auf den zusätzlich erzielten Mehrwert fällig.

Die Nürnberger hingegen nahm an dieser Praxis Anstoß und begründete dies damit, dass Versicherungsberater keine Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. Dies hatte auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem anderen Urteil (Az. I RZ 19/19) entschieden. Helpcheck verfügte hingegen in der Vergangenheit über eine Erlaubnis als Versicherungsberater, habe diese aber zurückgegeben. „Wichtig ist, dass das Gericht festgestellt hat, dass Helpcheck auch in der Vergangenheit keine Beratung bei Lebensversicherungen durchgeführt hat. Ein Honorar erhalten wir lediglich für die erfolgreiche Rückabwicklung der Verträge“, wird Lutz Hartmann, der sich bei Helpcheck um juristische Fragen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen kümmert, zitiert.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass es nicht Gegenstand des Rechtsstreits gewesen sei, ob Helpcheck sich für seine Tätigkeit weiterhin als Versicherungsberater registrieren lassen müsste. „Offen bleibt leider, ob das Verbot – Leistungen gegen Erfolgshonorar anzubieten – nicht alleine deshalb gilt, weil Helpcheck tatsächlich als Versicherungsberater tätig ist“, so ein Unternehmenssprecher gegenüber der Wirtschaftszeitung.

Autor: VW-Redaktion

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