Urteil: Kein Schadenersatz nach Ausrutscher in Bierlache

Eine Besucherin von "Bonn steht Kopp" war im Februar 2019 auf einer Bierlache ausgerutscht und verklagte den Veranstalter auf 9.000 Euro Schadensersatz. Quelle: Bild von Peter Kraayvanger auf Pixabay

Reichlich Alkohol gehört zu jeder Karnevalsveranstaltung. Keine Frage, dass bei dem turbulenten Treiben die Getränke aus den Bechern schwappten und die verschütteten Flüssigkeiten den Boden rutschig machten. Eine Besucherin von „Bonn steht Kopp“ war im Februar 2019 auf einer solchen Bierlache ausgerutscht. Schadenersatz steht ihr jedoch nicht zu, urteilte nun das Landgericht Bonn.

So hatte die Besucherin den Veranstalter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf insgesamt 9.000 Euro Schadensersatz verklagt, berichtet der Bonner General-Anzeiger. Dabei forderte sie 7.000 Euro Schmerzensgeld sowie 2.000 Euro als Haushaltsführungsschaden, da sie sich wochenlang nur eingeschränkt bewegen konnte.

Die 17. Zivilkammer des LG Bonn wies die Klage hingegen ab. So müssten „die Fußböden bei einer solchen Massenveranstaltung mit Alkoholkonsum von Gefahren frei gehalten werden. Das bedeutet aber nicht, dass das in einem Ausmaß gemacht werden muss, dass jeder Unfall ausgeschlossen werden kann“, hieß es im Urteil. Zudem habe der Veranstalter im Prozess dargelegt, dass er während des närrischen Treibens zahlreiche Reinigungskräfte im Einsatz hatte, die regelmäßig durch die Reihen gegangen seien. Auch die Security habe regelmäßig den Zustand der Böden kontrolliert, berichtet das Blatt weiter.

Demnach habe der Veranstalter seine Versicherungspflichten erfüllt. So habe auch die Klägerin die verschütteten Flüssigkeiten auf dem Boden ohne Weiteres erkennen können. Dementsprechend hätte sie „ihr Verhalten anpassen und sich vorsichtiger bewegen müssen.“

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

11 − 6 =