Mehr Sicherheit für die deutschen Sicherungsfonds Protektor und Medicator

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2019/878 und (EU) 2019/879 zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor (Risikoreduzierungsgesetz – RiG) beschlossen. Das Risikoreduzierungsgesetz dient der Umsetzung des EU-Bankenpakets aus dem Jahr 2019. Es enthält Maßnahmen zur weiteren Reduzierung der Risiken im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität.

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