BSV: OLG Dresden entscheidet zugunsten des Versicherers

Die sächsische Landeshauptstadt Dresden. Quelle: Bild von Th G auf Pixabay

Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) zugunsten des Versicherers entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Restaurantbetreibers aus der Dresdner Innenstadt zurück (Az.: 4 U 61/21).

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die BSV durchaus auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden Schließungen der gesamten Gastronomie beinhalte. Allerdings sei den Versicherungsbedingungen aber nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, dass Versicherungsschutz über die darin ausdrücklich aufgeführten Krankheiten und Erreger hinaus auch für Covid-19 versprochen worden sei.

„Insbesondere könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle nach Vertragsschluss in dieses Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz umfasst seien“, heißt es in der Urteilsbegründung. Eine Sprecherin betonte aber, dass dies keinesfalls ein pauschales Urteil sei und alle Betriebsschließungsversicherungen damit nutzlos würden.

So müsse ganz klar von Fall zu Fall entschieden werden, was in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgeschrieben sei. Zudem müsse auch der Umgang mit unbekannten Risiken grundlegend geklärt werden. Daher habe der Senat eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.

Erst Mitte Mai hatten die Versicherer im BSV-Dauerstreit einen weiteren Punktsieg errungen. Das Oberlandesgericht Schleswig wies die Berufung eines Gastwirtes gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zugunsten des Versicherers zurück (Az.: 16 U 25/21).

Würden alle Ansprüche vollumfänglich anerkannt, könnte dies die Branche einen Betrag von drei bis vier Mrd. Euro kosten. Zu dieser Einschätzung kam jüngst Rechtsanwalt Mark Wilhelm von der Kanzlei Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB.

Autor: VW-Redaktion

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