Versicherungsrecht: OLG Frankfurt entscheidet über ärztlichen Behandlungsfehler

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Das OLG Frankfurt (Urteil vom 22.12.2020 – Az.: 8 U 142/18) hatte über das Schmerzensgeld zu entscheiden, das den Erben einer Patientin gegen einen Arzt zustand. Ein Befunderhebungsfehler hatte dazu geführt, dass eine Krebsdiagnose um einen Monat verzögert wurde. Bei einer früheren Diagnose wäre die statistische Prognose der Patientin um zehn bis 21 Prozent günstiger gewesen. Von Lothar Jäger.

Der grobe Befunderhebungsfehler des Beklagten hat eine Beweislastumkehr zur Folge und es ist ihm nicht gelungen, die fehlende Kausalität zwischen dem Fehler und im Hinblick auf die Metastasierung des Sarkoms in Lunge und Hirn sowie bezüglich des Todes zu beweisen. Auch bei einer früheren Befunderhebung wäre der Verstorbenen die Tumorresektion und postoperativ die Bestrahlungstherapie in der erfolgten Intensität, wohl aber die Metastasierung, nicht erspart geblieben.

Die Patientin war eine 70 Jahre alte verheiratete Frau mit zwei Kindern und zwei Enkelkindern. Sie musste sich nun wegen Metastasen zunehmend Sorgen um ihr Leben machen und sich diversen körperlich und psychisch belastenden medizinischen Eingriffen unterziehen. Acht Monate vor dem Tod wurde ihr Kampf ums Überleben immer verzweifelter. Diese Zeit war leidensgeprägt und mit entsetzlichen Schmerzen verbunden.

Das LG Gießen hielt ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro für angemessen. Die LG-Kammer fügte allerdings hinzu, dass das Schmerzensgeld nicht (daneben) dem Zweck einer finanziellen Bereicherung dient, sondern auf die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion beschränkt sei. Das OLG Frankfurt erkannte dennoch auf 50.000 Euro. Maßgeblich ist die Aussage des Gerichts, dass die Erblasserin voraussichtlich ohne den Fehler noch eine ganze Reihe von Jahren hätte leben können.

Autor: Lothar Jäger

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