PKV-Verband und Partner kritisieren Kabinettsbeschluss zur Pflegereform 2021

Pflege wird immer mehr zum Thema. Quelle: Bild von rawpixel auf Pixabay

Gut Ding will Weile haben. Das erklärt die „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“ (IP), zu der unter anderem der PKV-Verband gehört. Sie sehen beim Kabinettsbeschluss zur Pflegereform 2021 einen Schnellschuss.

Die IP ist eine Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform. Sie ist inzwischen auf acht  mitwirkende Verbände angewachsen. Dieses Bündnis hat eine gemeinsame Bewertung des aktuellen Kabinettsbeschlusses zur Pflegereform 2021 vorgenommen.  

Mit den vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfen für Änderungsanträge zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) soll die in dieser Legislaturperiode in den üblichen parlamentarischen Verfahren nicht zustande gekommene Pflegereform nunmehr in Teilen und unter großem Zeitdruck noch vor der Sommerpause umgesetzt werden, kritisiert das Bündnis. Die Entscheidung über die Pflegereform sollte aber „besser auf die Zeit nach der Bundestagswahl vertagt werden“. Denn die vorliegenden Änderungsanträge sehen Leistungsausweitungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung und ohne nachhaltige Finanzierungsstrategie für unsere alternde Gesellschaft vor und stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken, wird gemahnt.
 
Im Einzelnen hat die Initiative folgende Kritikpunkte:

  • Die geplanten Leistungsausweitungen (u. a. Zuschuss zu Eigenanteilen bei stationärer Pflege, Bezahlung der Pflegekräfte nach Tariflohn, Erhöhung der Sachleistungen) sind unterfinanziert und werden kurzfristig zu Beitragssatzsteigerungen führen. Mehrausgaben von 3,14 Mrd. Euro nach Schätzungen des BMG stehen nur ein Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro und Beitragsmehreinnahmen von 400 Mio. Euro infolge der Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte gegenüber.
  • Mit Blick auf die demografische Entwicklung handelt es sich um eine Leistungsausweitung ohne nachhaltige Finanzierungsperspektive. Sie vergrößert das Defizit an Generationengerechtigkeit im Umlageverfahren und wird weitere Beitragssatzanstiege auf Dauer zur Folge haben.
  • Die Einführung eines dauerhaften Steuerzuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung wurde in einer früheren Fassung der Änderungsanträge noch mit versicherungsfremden Leistungen begründet. Diese Begründung ist nun entfallen. Der Steuerzuschuss wird damit zur Finanzierung von Leistungsausweitungen instrumentalisiert. Das Fehlen eines konkreten Sachbezugs ist ein Einfallstor für dauerhaft wachsende Belastungen des Bundeshaushalts und stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken, zumal die Private Pflegeversicherung als zweite Säule der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausgeklammert wird.
  • Hinzu kommt Überregulierung durch die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen, nach Tarif zu bezahlen. Die Bezahlung in der Pflege steigt ohnehin. Laut Destatis stiegen die Bruttomonatsverdienste von Fachkräften in Altenheimen seit 2010 um 32,8 Prozent und von Fachkräften in Pflegeheimen sogar um 38,6 Prozent. Dies ist ein deutlich stärkerer Anstieg als in der Gesamtwirtschaft (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen) mit nur 21,2 Prozent.

Autor: VW-Redaktion