PKV-Verband kritisiert Reformpläne für UPD

Quelle: Bild von Herbert II Timtim auf Pixabay

Die Bundesregierung will die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) reformieren. Ab dem 1. Januar 2024 soll die UPD-Stiftung jährlich einen Gesamtbetrag von 15 Mio. Euro erhalten, davon 93 Prozent von der GKV und sieben Prozent von der PKV. Kritik gibt es von den Spitzenverbänden und den Verbraucherschützern.

„Auch in Zukunft soll die UPD aus Beitragsgeldern der Krankenversicherung finanziert werden, aber gleichzeitig allen Bundesbürgerinnen und -bürgern Angebote machen. Das ist verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Zusätzlich ist geplant, dass weder GKV noch PKV angemessen auf die korrekte Mittelverwendung einwirken können. Wir erwarten, dass der Staat die Rechte der Selbstverwaltung nicht weiter beschneidet und nicht in die Töpfe der Sozialversicherung greift, um damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die der UPD zu finanzieren“, kritisiert Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Zudem weisen GKV und PKV in einer gemeinsamen Erklärung auf die mit der UPD verbundenen verfassungsrechtlichen Bedenken hin. Denn das vorgesehene Beratungsangebot der UPD soll auf sämtliche gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Fragen ausgerichtet sein – unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Es handelt sich also gerade nicht um originäre Leistungen der Krankenversicherung für die Versicherten. „Die unabhängige Patientenberatung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die eindeutig aus Steuermitteln finanziert werden muss. Ihre Wirkung entfaltet sich insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherheit und den Leistungserbringenden dient. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird“, ergänzt Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbandes.

Kritik gibt es auch von den Verbraucherschützern: „Damit die Beratung konsequent an den Bedürfnissen der Ratsuchenden ausgerichtet wird, müssen die Patientenorganisationen aktiv an der Ausgestaltung der Stiftung mitwirken können. Doch nach aktuellem Stand wirken sie weder beim Aufbau der Stiftung noch bei der Entwicklung der Beratungskonzepte oder dem Aufbau der Beratungsstrukturen mit, trotz ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und anerkannten Expertise. Hier verpasst die Bundesregierung eine echte Chance, die Patientenorientierung der UPD nachhaltig zu stärken und die Angebote niedrigschwellig, barrierefrei und regional zu gestalten. Das mehrfach erklärte politische Ziel, die zivilgesellschaftliche Rolle in der UPD zu stärken, muss zwingend mit der strukturellen Einbindung der Patientenorganisationen in den Stiftungsvorstand einhergehen“, konstatiert Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv.

Autor: VW-Redaktion

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