Gefälschte Brustimplantate: TÜV Rheinland droht Millionenverlust wegen Schadenersatz

Quelle: Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Wegen des langwierigen Streites um gefälschte Brustimplantate ist der TÜV Rheinland tief in die roten Zahlen gerutscht. So weist das Unternehmen einen operativen Verlust von 23,6 Mio. Euro aus. Grund seien die Rückstellungen für entsprechende Schadenersatzzahlungen.

„Für die Schäden, die PIP durch seinen Betrug und die Fälschung von Brustimplantaten verursacht hat, tragen wir keine Verantwortung. TÜV Rheinland hat die Implantate niemals geprüft, sondern das Qualitätsmanagementsystem zertifiziert. Wie viele andere gehören wir zu den Betrogenen“, betont Michael Fübi, Vorstandsvorsitzender der TÜV Rheinland AG.

„Das haben mehr als zweihundert Gerichte mittlerweile bestätigt. Nur zwei Gerichte in Frankreich sehen das anders. Wir werden weiter um eine Beurteilung des PIP-Betrugs kämpfen, die den Fakten entspricht. Davon unabhängig kommen wir unserer bilanziellen Verantwortung selbstverständlich nach und berücksichtigen Risiken beim Jahresergebnis“, ergänzt der Manager.

Für diesen Fall habe das Unternehmen Rückstellungen von rund 90 Mio. Euro gebildet. Fübi zeigte sich aber zuversichtlich, die Prozesse zu gewinnen. Allerdings könne es noch „fünf bis zehn Jahre dauern“, bis das Gericht zu einer endgültigen Entscheidung komme, so der Vorstandschef.

Ein Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence hat im Februar 2021 den TÜV Rheinland zu einer Schadenersatzzahlung in Millionenhöhe verurteilt. Demnach hätten die TÜV-Prüfer bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ihre Pflichten verletzt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Damit bestätigten sie bereits vorangegangene Entscheidungen des Handelsgerichts von Toulon. Der TÜV Rheinland selbst kündigte laut einem Bericht der Legal Tribute Online an, eine Berufung beim Kassationshof zu prüfen.

PIP hatte bis 2010 jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem Industriesilikon verkauft. Im Jahr 2010 hatten die französischen Behörden festgestellt, dass die Produkte von Poly Implant Prothèse (PIP) minderwertiges Industriesilikon enthielten. Daraufhin ließ sich die Klägerin die Implantate zwei Jahre später entfernen. Zudem forderte sie vom TÜV Rheinland ein Schmerzensgeld über 40.000 Euro, weil dieser das Herstellungsverfahren von PIP zertifiziert und später seine Prüfpflichten verletzt haben sollte.

Die Bundesrichter wiesen die Klage jedoch zurück und begründeten ihre Entscheidung damit, dass der TÜV nicht zu einer Überprüfung verpflichtet gewesen sei, da ihm keine konkreten Hinweise auf Mängel vorgelegen hätten. Damit folgten die Bundesrichter im Wesentlichen der vorherigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch die Allianz France, der Haftpflichtversicherer des Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP), muss nicht für Schäden durch seine fehlerhaften Brustimplantate haften, wenn die Operation der betroffenen Frauen in Deutschland stattfand.

Autor: VW-Redaktion

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