Aon: Abschied von Beitragsgarantien unvermeidlich

Bundesfinanzministerium in Berlin. Quelle: Ilja C. Hendel

Das Bundesfinanzministerium will den Höchstrechnungszins zum Jahreswechsel deutlich auf 0,25 Prozent senken. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon sieht darin einen weiteren Schritt hin zum generellen Abschied von den klassischen Garantien in der Altersversorgung.

„Wir erwarten, dass es künftig so gut wie keine Tarifangebote mehr geben wird, in denen eine hundertprozentige Beitragsgarantie enthalten ist“, konstatiert Thorsten Teichmann, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung bei Aon. „Das stellt Arbeitgeber auch bei Angeboten in der betrieblichen Altersversorgung vor zunehmende Herausforderungen. Hier muss die Politik mehr Flexibilität und niedrigere Garantien erlauben“ ergänzt André Geilenkothen, ebenfalls Partner und Mitglied der Aon-Geschäftsleitung.

Daher solle die Politik zum Beispiel statt der bisherigen jährlichen Garantien stärker auf Garantien zur Endfälligkeit bzw. reduzierte Garantien abzustellen. Ohne politische Flankierung würde sich die Senkung des Höchstrechnungszinses folglich lähmend auf weite Teile der Altersvorsorge auswirken. Dabei seien sich die Experten bewusst, dass der Abschied von den klassischen Garantien auch ein Umdenken in der Bevölkerung erfordert.

„Das würde Versicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds die Flexibilität geben, renditestärkere Anlageformen zu wählen. Sonst werden die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung auf breiter Front bestenfalls zu Festgeldverwaltern, die für die Versicherten keine nennenswerte Rendite mehr erwirtschaften können, wenn überhaupt“, konstatiert Geilenkothen.

Geht es nach dem Willen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), gehe dieser Schritt nur gemeinsam mit einer Riesterreform: „Wir appellieren eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, zusammen mit der Senkung des Höchstrechnungszinses auch den bislang gesetzlich vorgeschriebenen Beitragserhalt in der Riesterrente und bei der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) in der betrieblichen Altersversorgung zu überarbeiten“, betont der DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader.

Der Bund der Versicherten (BdV) fürchtet indes fatale Folgen für die Kunden. „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherer – unabhängig von der unternehmensindividuellen Finanzstärke – verpflichten, die von ihnen angebotenen Verträge in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern, so der BdV. Damit verschlechtere sich das Prämien-Leistungsverhältnis, da die versicherten Leistungen (Garantieleistungen) reduziert werden.

Autor: VW-Redaktion