PSV warnt vor Missbrauch der Insolvenzsicherungssicherung bei Sanierungen

Quelle: Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Auf der virtuellen Mitgliederversammlung des PSV, der in Deutschland und Luxemburg die Betriebsrenten im Falle der Arbeitgeberinsolvenz sichert, fand der PSV deutliche Worte in Richtung Politik zum Missbrauch der Insolvenzsicherung bei Sanierungen.

Der PSV berichtet unter anderem, dass dem PSV Sorge bereitet, dass jüngst vermehrt Unternehmen versuchen, die Insolvenzsicherung durch den PSVaG zur Sanierung zu missbrauchen: Sie versuchen, das sogenannte Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zu nutzen, um sich ohne Einschaltung eines Insolvenzverwalters von alten Verbindlichkeiten, insbesondere den Betriebsrentenverpflichtungen zu befreien. Denn regelmäßig sei der PSV einer der größten Gläubiger. Darind sieht der PSV einen Missbrauch für sachfremde Zwecke. „Der PSVaG dient der Sicherung der Betriebsrenten und nicht der Sanierung von kriselnden und sanierungsbedürftigen Unternehmen“, sagte Vorstand Marco Brambach.

Anhand der aktuellen Zahlen konnte Brambach den Missbrauchseffekt deutlich illustrieren. Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen war in 2019 weiter rückläufig und dieser Effekt wird sich in 2020 vermutlich weiter fortsetzen. Dem steht ein starker Anstieg bei den Mitgliedern des PSV, insbesondere im Jahre 2020 um ca. 25 Prozent gegenüber.

Diese Diskrepanz hat der PSV untersucht und das Phänomen festgestellt, dass es offensichtlich bei einigen Insolvenz- und Sanierungsberatern zur „Mode“ geworden ist, den PSV als Sanierungsinstrument einzusetzen. Damit dies nicht passieren kann, ist im Betriebsrentengesetz eigentlich eine sogenannte Besserungsklausel festgelegt. Sie besagt, dass bei einer Fortführung das Unternehmen nach der Insolvenz die Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung im Rahmen seiner wirt- schaftlichen Möglichkeiten zurückübernehmen muss.

Unter Ausnutzung von zweifelhaften Interpretationsspielräumen, so der PSV, versuchen Berater, diese Rücknahme zu vermeiden, um für den Investor höhere Erträge erwirtschaften zu können. Damit würde die Last der bAV dauerhaft auf die Mitglieder des PSV übertragen. Dagegen muss sich der PSV im Sinne seiner Mitglieder mit allen gerichtlichen und politischen Mitteln wehren. Allerdings musste der PSV feststellen, dass die rechtlichen Möglichkeiten gegen den beschriebenen Missbrauch nicht immer ausreichen.

Zurzeit gibt es verschiedene Gesetzesinitiativen, um die Rahmenbedingungen für Unternehmenssanierungen zu verbessern. Auf europäischer Ebene ist das der europäische Restrukturierungsrahmen und in Deutschland der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, das noch vor Jahresende in Kraft treten soll. In der laufenden Gesetzesinitiative zum Sanierungsfortentwicklungsgesetz fordert der PSV dringend gesetzliche Nachbesserungen, die die Position des PSV stärken, da sonst Sanierungen auf Kosten des PSV und dessen Mitglieder drohen.

Praxishinweis: Die neue Tendenz, bei Unternehmenssanierungen Altlasten in Form von Betriebsrenten auf den PSV abzuwälzen, verteuert tendenziell die betriebliche Altersversorgung deutlich. Das konterkariert die Bemühungen der Politik, die Ausbreitung der PSV zu fördern. Denn für Arbeitgeber ist dies – neuerdings auch im Durchführungsweg Pensionskassen – ein deutlich negativer Impuls. Die bAV kostet mehr ohne Mehrwert für Arbeitgeber oder gar Arbeitnehmer.

Auf der anderen Seite wird die Politik in der Pandemie, die Kollateralschäden für Unternehmen und deren Solvenz mit sich bringt, möglicherweise gerne die Möglichkeit „laufen lassen“, dass Unternehmen – auf Kosten der Wirtschaft via PSV-Beiträge – leichter saniert werden und Arbeitsplätze erhalten bleiben können. Es bleibt abzuwarten, ob der Appell des PSV „erhört“ wird.

Autor: VW-Redaktion

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