BdV klagt gegen die Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung

Ehemalige Manager der EEV AG müssen sich wegen Betruges verantworten. Quelle: Bild von Sang Hyun Cho auf Pixabay

Neues Kapitel im Dauerstreit zwischen Versicherern und Verbraucherschützern: Der Bund der Versicherten (BdV) zieht gegen die Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG (SV Sachsen). Die Verbraucherschützer begründen dies damit, dass der Versicherer unzulässige Abschluss- und Vertriebskosten erheben würde.

Demnach habe der BdV die SV Sachsen bereits im März 2018 in dieser Angelegenheit abgemahnt. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung habe diese aber nicht abgegeben, weshalb die Verbraucherschützer im Anschluss Klage erhoben haben. „Alle von uns angegriffenen Klauseln sind unwirksam und dürfen nach dem Urteil von der SV Sachsen im Neugeschäft nicht mehr verwendet werden. Und auch im Bestandsgeschäft dürfen sie sich nicht auf die Klauseln berufen“, moniert BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

So habe das Landgericht Leipzig bereits am 20. Oktober 2020 im Sinne des BdV entschieden und die kritisierten Klauseln für unwirksam erklärt. Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. So habe der Versicherer Rechtsmittel eingelegt. Auch der BdV will in Berufung gehen: Dabei monieren die Verbraucherschützer auch die Musterproduktinformationsblätter sowie die individualisierten Produktinformationsblätter des Anbieters, weil sie den Verbrauchern überhöhte und damit falsche Abschluss- und Vertriebskostenkosten nennen würden.

„Bleibt es bei dem Urteil, darf die Sparkassen-Versicherung Sachsen überhaupt keine Kosten der angegriffenen Art auf die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer abwälzen. Erst recht darf der Versicherer die staatlich gezahlten Zulagen nicht mit Kosten belegen, sondern muss sie in voller Höhe dem Vertrag gutschreiben. Das wäre definitiv ein Gewinn für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie können dann mit höheren Auszahlungen rechnen“, so Rehmke.

Die SV Sachsen sieht dies hingegen anders: „Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hat in einer Pressemitteilung vom 26. November 2020 angegeben, in einem Klageverfahren gegen die Sparkassen-Versicherung Sachsen in erster Instanz „weit überwiegend gewonnen zu haben“. Unter anderem behauptet der BdV, dass die Kunden der Sparkassen-Versicherung Sachsen in Riester-Rentenversicherungen Kosten ‚in unzulässig hohem Maße‘ tragen müssten. Diese Behauptung trifft nicht zu“, betont eine Unternehmenssprecherin auf Anfrage von VWheute.

So habe das LG Leipzig die Abschlusskosten „in seinem Urteil nicht beanstandet. Vielmehr hat es den Abschlusskostenausweis ausdrücklich für rechtmäßig erachtet und die Klage insoweit abgewiesen.“ Zudem hätten die Richter „einzelne unserer Regelungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unserer Riester-Rentenversicherungen als nicht hinreichend transparent angesehen. Die Auffassung des Gerichtes zu Punkt eins teilt der BdV nicht. Die Auffassung des Gerichtes zu Punkt zwei teilt die Sparkassen-Versicherung Sachsen nicht. Deshalb haben beide Parteien Berufung eingelegt. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.“

„Im Übrigen: Staatlich geförderte Altersvorsorge ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil für die Bürger und Bürgerinnen. Hierbei unterstützt die Sparkassen-Versicherung Sachsen ihre Kunden als vertrauensvoller und verlässlicher Partner“, so die SV Sachsen weiter.

Autor: VW-Redaktion

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