Kraftakt Regulierung: Wie Finanzienstleister das Haftungsrisiko minimieren

Frankfurt am Main. Quelle: Pixabay.

Geeignetheitserklärung, Telefonaufzeichnung, Zielmarktabgleich oder ex–ost Kostenaufklärung: Freie Vermittler und Makler müssen sich auf ständig neue Anforderungen einstellen. Zudem steht weiterhin ein Aufsichtswechsel im Raum, weg von den Gewerbeämtern bzw. Industrie- und Handelskammern hin zur BaFin. Die Bundesregierung hat jüngst noch einmal bekräftigt, an ihrem Vorhaben – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – festzuhalten.

Fest steht: Die Regulierung der Finanzmärkte schreitet weiter voran. Damit steigt der administrative Druck, insbesondere auf freie Finanzdienstleister. Es wird immer schwieriger, die komplexen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Schnell kommt es zu Versäumnissen, die erhebliche Haftungsrisiken nach sich ziehen. Schon kleine Lücken in der Dokumentation können ein Einfallstor für weitreichende Regressansprüche sein, die sich nur schwer abwehren lassen. Gleichzeitig wächst der Druck im Kerngeschäft. Finanzanlagenvermittler treffen auf gut informierte Kunden, die eine qualifizierte und individuelle Beratung erwarten. Hinzu kommt eine Pandemie-bedingte Verunsicherung vieler Kunden, wodurch der ohnehin hohe Beratungsbedarf nochmals ansteigt. Die Folge: Immer mehr Finanzdienstleister überlegen aus Gründen der Effizienzsteigerung, ob und wie sie administrative Aufgaben auslagern können.

Raus aus der Bürokratiefalle

Finanzakteure sollten sich daher nicht vorschnell für eine Partnerschaft entscheiden. Egal wie verlockend die Angebote auch erscheinen: Sie sollten sich die Zeit für eine eingehende Recherche nehmen. Viele Makler interessieren sich in erster Linie für die Konditionen und das Produktangebot.

Sie prüfen im Detail, welche Produkte zu welchen Konditionen verfügbar sind. Dies ist zwar ein wichtiges Auswahlkriterium, doch es existieren viele weitere Punkte, die nicht zu vernachlässigen sind. Makler sollten grundsätzlich alle Vertragsbedingungen eingehend prüfen. Im Zweifelsfall sollten sie fachlichen Rat einholen, um keine rechtlichen Fallstricke zu übersehen.

Neben den Konditionen sind auch das Produktspektrum, die Produktqualität und die IT-Infrastruktur von großer Bedeutung. Doch mindestens ebenso wichtig sind weitere Faktoren, die bisweilen überhaupt nicht im Fokus stehen. Elementar ist beispielsweise die Frage, wem die Kundenkontakte „gehören“.

Viele Makler realisieren erst bei einer Trennung, dass sie die ursprünglich eingebrachten Kundenbestand nicht weiterverwenden dürfen. Nicht selten drohen bei Vertragsende langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten. Schnell entstehen Zusatzkosten, die weit über den generierten Margeneinnahmen liegen. Auch die Bonität der Vertriebsgesellschaft erfordert eine sorgfältige Prüfung.

Untätigkeit ist fehl am Platze. Auch wer zunächst den bevorstehenden Aufsichtswechsel abwarten möchte, sollte bereits jetzt den Markt der Haftungsdächer sondieren. Zögerliche Finanzdienstleister können wirtschaftlich ins Hintertreffen geraten. Nur wer Klarheit über die individuell wichtigen Faktoren gewinnt, kann im Bedarfsfall schnell und gezielt von einer Partnerschaft profitieren.

Autor: Alexander Pfisterer-Junkert, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner

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