Kfz-Versicherer muss für Corona-Desinfektion aufkommen

Das Landgericht Mannheim erlässt eine einstweilige Verfügung gegen die Kompass Group Deutschland (Symbolbild). Quelle: Hermann Traub auf Pixabay

Wer muss die Kosten für eine Corona-Desinfektion nach einer Autoreparatur übernehmen? Das Amtsgericht Heinsberg hat sich jüngst mit einem solchen Fall auseinandergesetzt und nun ein Urteil zulasten der Kfz-Versicherer gesprochen (Az.: 8 C 161/20).

Im konkreten Fall hatte ein Versicherungsnehmer Reparaturkosten über 3.300 Euro bei der Kfz-Versicherung geltend gemacht. Allerdings kürzte der Versicherer den erstatteten Beitrag um die Kosten der Corona-Schutzmaßnahmen in Höhe von 60,87 Euro.

Die Heinsberger Amtsrichter sahen dies jedoch als rechtswidrig an. So handele es sich bei den Desinfektionskosten um vollumfänglich erstattungsfähige Kosten, begründeten die Richter ihre Entscheidung vom 4. September 2020. Demnach seien auch Pauschalen für die Desinfektionskosten, wie sie einige Versicherer anwenden, nicht rechtmäßig.

Autor: VW-Redaktion

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