Stadt Bonn verklagt Ex-Bürgermeisterin auf Millionen-Schadenersatz

Altes Rathaus Bonn. Quelle: Bild von Cetin Y. auf Pixabay

Finanzielle Fehlplanungen sind in vielen deutschen Kommunen leider keine Seltenheit. Politische Entscheidungsträger werden dabei allerdings nicht immer juristisch zur Verantwortung gezogen. Die Bundesstadt Bonn hat nun die ehemalige SPD-Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann vor dem Verwaltungsgericht Köln auf Schadenersatz über eine Million Euro verklagt. Hintergrund ist der Bau des Kongresszentrums WCCB.

Der konkrete Vorwurf der Kommune: Dieckmann soll während ihrer Amtszeit von 1994 bis 2009 Dienstpflichten verletzt haben. Im Fokus steht dabei laut einem Bericht der Aachener Zeitung vor allem die Frage, ob die Stadtverwaltung vor der Auftragsvergabe für das Kongresszentrum WCCB im Jahr 2005 die Bonität des Investors hätte prüfen müssen.

Das WCCB – eigentlich als Prestigeprojekt der Stadt gedacht – entwickelte sich letztlich zu einem Finanzdebakel, weil der südkoreanische Investor tatsächlich nicht einmal annähernd das nötige Eigenkapital von 40 Millionen Euro besaß. Nach dessen Insolvenz wurde das Bauprojekt für mehrere Jahre gestoppt, die geplanten Kosten von 140 Mio. Euro verdoppelten sich schließlich auf rund 300 Mio. Euro.

Neben Dieckmann wurden auch der ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner und Ex-Gebäudemanager Friedhelm Naujoks auf Schadenersatz in Millionenhöhe verklagt. Allerdings ging die Klage gegen Naujoks bereits nach hinten los: Das Landesarbeitsgericht in Köln sah keine grobe Pflichtverletzung des ehemaligen Leiters des Städtischen Gebäudemanagements (SGB). Damit schlossen sich die Arbeitsrichter bereits der Entscheidung des Bonner Arbeitsgerichtes an. Kosten für Bonn: Die Stadt muss allein diesem Fall auch 82 Prozent der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen: satte 656.000 Euro.

Update der Redaktion vom 11.09.2020: Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage der Stadt Bonn statt und verurteilte die ehemalige SPD-Politikerin Dieckmann sowie den früheren Stadtdirektor Hübner zur Zahlung eines Schadenersatzes von einer Mio. Euro. Nach Ansicht des Gerichts habe die ehemalige Oberbürgermeisterin ihre Dienstpflichten verletzt, indem sie unter anderem den Stadtrat seinerzeit nicht ausreichend über mögliche finanzielle Risiken informiert habe. Offen ist bislang noch, ob ihre Anwälte gegen das Urteil in Berufung gehen wollen.

Autor: VW-Redaktion

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