Versicherer aufgepasst: Kletternder Sachverständiger voraus

Klettern ist eine wesentliche Eigenschaft von Gutachtern – oder sollte sie zumindest sein. Bild von Lukas Prudil auf Pixabay.

30 cm, Kraxelbegabung und gestohlene Fahrzeuge sind die Bestandteile dieses Rechtsstreitskuriosums. Im Mittelpunkt steht ein kletterbegabter Sachverständiger, der einer Versicherung eine Gerichtsniederlage beibrachte. Der kuriose Fall hat sich in Niedersachsen zugetragen und wurde gerichtlich bestätigt.

Ein Gartenbauunternehmer hatte in einer verschlossenen Lagerhalle diverse Fahr- und Werkzeuge abgestellt. In vier Meter Höhe über dem Tor gab es allerdings eine etwa 30 Zentimeter große Lücke, um die sich der gesamte Fall dreht, meldet hna.de.

Der Unternehmer bemerkte den Diebstahl von Geräten und Fahrzeugen und meldete den Schaden seiner Versicherung. Vermutlich weil es keine Einbruchspuren gab, glaubte der Versicherer an Betrug. Der Fall landete vor dem Landgericht und nach der Berufung des unterlegenen Versicherers schließlich vor dem Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 11 U 151/19).

Den entscheidenden Stein im Schaden-Mosaik leistete letztlich der Gutachter. Vor Ort erklettert er die Halle und zwängte sich durch die Öffnung. Ob er dabei gesichert war, ist nicht überliefert. Von innen öffnete er das Tor, ganz so, wie wahrscheinlich die Diebe vorgingen.

Die Versicherung konnte den Betrug nicht beweisen, das Bestehen der Öffnung war nicht grob fahrlässig und der Gutachter hatte einen möglichen Tathergang aufgezeigt, das überzeugte die Richter. Der Schaden von 30.000 Euro muss von der Versicherung getragen werden.

Autor: VW-Redaktion

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