Führt ein Hitler-Meme über den Chef zu einer berechtigten Kündigung?

Quelle: Bild von Marion Wellmann auf Pixabay

Das Arbeitsrecht ist auch ohne Adolf Hitler kompliziert. Wird der ehemalige deutsche Reichskanzler aber als Meme mit hineingezogen, wird es wirklich schwierig. Ein Gericht musste sich nun mit der Frage beschäftigen, ob der „Führer“ als Komik- und Satiremittel taugt.

Im Zentrum des Falles steht ein BP-Mitarbeiter einer Raffinerie in Australien und der Konzern selbst. Der gute Mann hatte den Film „Der Untergang“ gesehen und ein Meme erstellt, mit dem er sich über das Management in  Gehaltsverhandlungen lustig macht. Geteilt hatte er es in einer geschlossenen Facebook-Gruppe.

Das Unternehmen bezeichnet das Verhalten als „höchst beleidigend und unangemessen“ und kündigte dem Mann. Dieser setzte sich jedoch juristisch zur Wehr, wie die BBC berichtet. Er habe niemanden beleidigen wollen und in dem Clip wäre keine Person namentlich gekennzeichnet, so die Argumentation des Meme-Bastlers.

Erst Uneinigkeit, dann Entscheidung

Die ersten Institutionen waren auf Seite des Mineralölkonzerns, alles schien seinen Gang zu nehmen. Doch dann stellten sich die oberen Instanzen auf die Seite des Gekündigten, der Konzern  scheiterte mit seiner Berufung.

Aktuell sprach das zuständige Gericht, Fair Work Kommission FWC, dem Mann 201.394 Australische Dollar als Verdienstausfall zu, das entspricht rund 122.000 Euro. Der Konzern will das Urteil überprüfen lassen.

Die Gewerkschaft Australian Workers Union ist zufrieden: „Auch wenn sie das völlig unnötige Drama und den Herzschmerz, den Herr T. durchlebt hat, nicht wettmacht, sind wir mit der Entscheidung der Kommission einverstanden.“

Autor: VW-Redaktion

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