BSV: Wirth-Rechtsanwälte kooperieren mit Prozessfinanzierer Omni Bridgeway AG

Quelle: Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay

Die Berliner Anwaltskanzlei Wirth-Rechtsanwälte arbeitet künftig mit dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway AG zusammen. Dabei sollen von der Corona-Pandemie geschädigte Unternehmen künftig ihre Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung über die Kanzlei und dessen neuen Partner kostenfrei prüfen lassen.

Bei erfolgreicher Prüfung soll der Prozessfinanzierer das komplette finanzielle Risiko für die Geschädigten übernehmen, heißt es in einer Mitteilung der Anwaltskanzlei. Mit der Corona-Krise seien unzählige Hotels und Restaurant aber auch Kitabetreiber, Handwerker, Ladenbetreiber und viele andere Gewerbebetriebe in existentielle finanzielle Not geraten, so die Kanzlei weiter.

Dabei hatten viele Unternehmen für diesen Fall mit einer Betriebsschließungsversicherung vorgesorgt. Inzwischen würden jedoch viele Versicherer die Übernahme der Versicherungsleistung ablehnen und Zahlungsangebote unterbreiten, die in vielen Fällen inakzeptabel seien oder gar mit der Kündigung der Versicherungspolice drohen, heißt es weiter.

„Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Konstellationen sehen wir erhebliche Aussichten auf Erfolg für viele betroffene Gewerbetreibende. Daher unterstützen wir gern Unternehmer und Unternehmerinnen, wenn es jetzt um die Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Versicherer geht, die sich – aus unserer Sicht unberechtigt – weigern, vereinbarte Leistungen bei coronabedingter Betriebsschließung zu erbringen“, erläutert Arndt Eversberg, Vorstand der Omni Bridgeway AG.

„Besonders bei den Vergleichsangeboten ist Vorsicht geboten: Einige Angebote sehen sehr weitgehende Abfindungsregelungen vor, mit denen auch alle zukünftigen Versicherungsfälle wegen SARS Cov-2 ausgeschlossen werden sollen. Ebenso wenig sollten sich Versicherungsnehmer von teilweise recht unverhohlenen Kündigungsandrohungen beeindrucken lassen, weil in vielen Fälle eine solche Kündigung nicht möglich ist“, ergänzt Tobias Strübing, Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Autor: VW-Redaktion

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