Goldmünzen-Klau: Landgericht Berlin lehnt Schadenersatzklage des Besitzers gegen Versicherer ab
Der Besitzer der gestohlenen millionenschweren Goldmünze „Big Maple Leaf“ hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch den Versicherer. Das Landgericht Berlin hat eine entsprechende Klage am Dienstag abgewiesen. Die Richter begründeten dies mit einem Defekt der elektronischen Öffnungsüberwachung des Bode-Museums (Az.: 4 O 63/19).
Im konkreten Fall hatte der Besitzer der „Big Maple Leaf“, der Düsseldorfer Immobilienentwickler Boris Fuchsmann, die Allianz auf die Zahlung von insgesamt 4,2 Mio. Euro verklagt. Der Versicherer selbst hatte indes nur eine Summe von 800.000 Euro gezahlt und begründete dies mit den mangelnden Sicherheitsvorkehrungen des Bode-Museums.
Die Richter der Zivilkammer 4 des LG Berlin entschieden aber nun im Sinne der Versicherers und begründeten dies damit, dass kein versicherungsvertraglicher Leistungsanspruch bestehe. So stelle der Diebstahl der Goldmünze aus dem Bode-Museum zwar ein versichertes Ereignis dar. Der beklagte Versicherer sei aber wegen einer Gefahrerhöhung – d.h. einer Veränderung sicherheitsrelevanter Umstände von einer gewissen Dauer im Zeitraum zwischen Abschluss des Versicherungsvertrages und dem Eintritt des Versicherungsfalles – leistungsfrei geworden.
Demnach sei die elektronische Öffnungsüberwachung des benutzten Fensters zum Zeitpunkt des Diebstahls „seit einem versicherungsrechtlich nicht unerheblichen Zeitraum defekt gewesen, was zu einer rechtlich relevanten Erhöhung des versicherten Risikos geführt habe“.
Allerdings habe das Museum diesen Defekt auch nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen kompensiert, sodass sich auch der Eigentümer der Goldmünze „diese Gefahrerhöhung mit der Folge zurechnen lassen muss“, urteilten die Richter. Damit sei ein versicherungsrechtlicher Anspruch gegen den Versicherer ausgeschlossen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
Die Goldmünze mit einem Wert von 3,75 Mio. Euro wurde im März 2017 aus dem Bode-Museum in Berlin entwendet. Die Täter stiegen dabei durch das einzige nicht alarmgesicherte Fenster in das Museum ein, zerschlugen mit einer Axt die Vitrine, in der die Riesenmünze ausgestellt war. Auch die Vitrine war nicht mit einer Alarmanlage ausgestattet, berichtet der Berliner Kurier. Daher wolle die betroffene Assekuranz wegen mangelnder Sicherheitsvorkehrungen nur einen Teil der Versicherungssumme auszahlen.
Fuchsmann hatte die Münze bereits 2010 dem Museum als Leihgabe überlassen. Bis heute fehlt von der Münze jedoch jede Spur. Ermittler gehen allerdings davon aus, dass die Münze in Einzelteile zertrümmert und verkauft wurde. Welche Rolle die vier Angeklagten dabei genau gespielt haben, müssen nun die Richter am LG Berlin klären.
Bereits im Februar hatte das LG Berlin drei der vier angeklagten Männer für schuldig befunden. Zwei Männer wurden zu Jugendhaftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten, ein weiterer Mann zu drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen. Allerdings haben die Anwälte der drei verurteilten Männer haben bereits Revision gegen das Urteil eingelegt.
Autor: VW-Redaktion
Mit Besitzer ist wohl der Eigentümer gemeint?
Hallo,
ja das ist richtig.
VG Tobias Daniel