Wird die betriebliche Altersvorsorge bald zur Pflicht?

Georg Thurnes. Quelle: Aon Hewitt

Das Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hat seit seiner Einführung bislang noch nicht die erhoffte Wirkung erzielt – mit möglicherweise politischen Folgen. Sollte das Modell bei den Sozialpartnern weiterhin keinen Anklang finden, könnte sich der Gesetzgeber dafür entscheiden, obligatorische Betriebsrenten einzuführen, glaubt Georg Thurnes, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba).

Dies könnte konkret bedeuten, dass zukünftig bereits in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen der Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung enthalten ist. Diese sei wirksam, solange der Mitarbeiter ihr nicht aktiv widerspricht (sogenanntes Opting-out), berichtet das Magazin Haufe Online.

„Dass das Sozialpartnermodell noch nicht zum Einsatz kommt, ist bedauerlich. Es liegt aber nicht am Modell, was ein sehr gutes ist. Es hat eher damit zu tun, dass man Garantien so wichtig findet. Doch bei diesen Zinsen ist es unheimlich schwierig, Garantien auszusprechen und dabei gleichzeitig noch vernünftige Leistungen zu generieren“, konstatierte Thurnes auf der Jahresauftaktveranstaltung der Pensions-Akademie.

So könne die Bundesregierung ein entsprechendes Obligatorium einführen, wenn sich beim Sozialpartnermodell auch weiterhin nichts tue. „Der Druck auf die Tarifpartner ist derzeit offenbar noch nicht hoch genug, aber vielleicht ändert sich das, wenn der Gesetzgeber mit einem Obligatorium droht“, so Thurnes.

In Großbritannien und Dänemark gibt es bereits ähnliche Modelle. Möglich wäre laut Bericht indes auch, dass eine Art obligatorischer Betriebsrente bereits vor 2023 in Form der sogenannten „Deutschland-Rente“ verabschiedet wird. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Bundesrat eingebracht.

Autor: VW-Redaktion

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