Das Türrätsel im abgebrannten Gasthof Lamm

Brandschaden in Remseck. Betrug oder Unglück? Bild von Myriam Zilles auf Pixabay
Eine rätselhafte Seitentür, Zauberschlüssel und ein abgebranntes Landgasthaus voller Flüchtlinge; das sind die Zutaten eines Brandkrimis in Remseck (Baden-Württemberg), bei dem selbst dem Oberlandesgericht der Kopf qualmt.
Im Kern geht es um die Frage, ob die Eigentümer Rot, den eigenen Gasthof Lamm selbst angezündet haben. Im Strafprozess konnte ihnen das nicht nachgewiesen werden, doch die Versicherung besteht im Zivilprozess darauf, was die Beklagte Elvira Rot zur Furie mutieren ließ. „Mäßigen Sie sich“, wies sie ihr Anwalt an – doch es half nicht viel, wie die Stuttgarter Nachrichten melden.
Doch Schreien nützt vor Gericht selten, Beweise aber umso mehr. Schlecht, dass diese nicht gerade in Fülle vorliegen. Im Jahr 2015 brannte der leer stehende Gasthof Lamm wegen Brandstiftung. Im Hinterhaus der Gaststätte lebten damals 50 Flüchtlinge, doch es war wohl kein Anschlag von Rechtsextremen.
An dieser Stelle enden die Gewissheiten und das Mysteriöse beginnt. Die Versicherung glaubt an Brandstiftung durch die Eigentümer oder Mittelsmänner, ihren Verdacht stützen sie auf mehrere Gutachten, eines stammt vom Landeskriminalamt (LKA). Eine wichtige Rolle im Krimi spielt auch der Zeuge, Mohammed Razul (Name geändert), und die mysteriöse Seitentür, auf die das OLG seinen Fokus richtete.
Razul war in der Flüchtlingsunterkunft eine Art Hausmeister mit Schlüsselgewalt. In der Brandnacht sei er von der Feuerwehr geweckt worden und habe einem der Männer zwei Schlüssel für das brennende Gebäude gegeben, erklärt er mittels Übersetzer, nach einer erneuten Vorladung des Gerichts. Razul sah, wie die Feuerwehr die hintere Tür des Hauses öffnete. Er erkannte nicht, was an der mysteriösen seitlichen Tür passierte.
Seine aktuelle Aussage passt allerdings nicht zu der, die er vor dem Landesgericht tätigte. Dort erklärte er, dass er sah, wie die Feuerwehr die seitliche Tür öffnen wollte und brachte ihnen daraufhin den Schlüssel. Seine Abweichung erklärt er mit Übersetzungsschwierigkeiten im ersten Prozess, sein Übersetzer habe einen anderen Dialekt gesprochen.
Die durch die Krafteinwirkung der Feuerwehr verformte Tür ist wichtig, denn der Gutachter des Landeskriminalamts hat eine andere Erklärung für die Beschädigung. Er glaubt, dass der Brandstifter einen Schlüssel hatte, mit dem er ins Gebäude kam, dort das Feuer legte und die Tür beschädigte, um einen Einbruch vorzutäuschen.
Klärt es die Feuerwehr?
Jürgen Leutenecker und Thomas Huber trafen in ihrer Funktion als Feuerwehrmänner als Erste am Brandort ein. Leutenecker fiel auf, dass die besagte Tür bereits geöffnet war, ging hin, konnte aber aufgrund des Rauches nicht hindurch. Er glaubt, dass die Tür aufgebrochen war. Keiner der Beiden hätte einen Schlüssel erhalten, ihm sei auch nicht bekannt, dass einer der anderen 60 Kollegen einen bekam.
Wurden Schlüssel ausgetauscht, die Tür aufgebrochen oder aufgeschlossen und wer hatte wann Zugang zum Haus; Fragen über Fragen. Den einzig wahren Satz sprach Frau Rot: „Jeder sagt was anderes“, damit hat sie recht. Das OLG muss wohl erst einmal alles überdenken, Mitte März geht die Verhandlung inklusive Streitwertklärung weiter.
Autor: VW-Redaktion