Unfallschäden: Fiktive Abrechnung soll bleiben

Quelle: Bild von Rico Löb auf Pixabay

Auch künftig dürfen Autofahrer einen Sachschaden an ihrem Fahrzeug „fiktiv“ abrechnen. Das ist die „fast“ einstimmige Meinung der Experten des 58. Verkehrsgerichtstags. „Der Geschädigte muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, wie er mit seinem Schaden umgeht“ stellt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fest.

Somit sollen Geschädigte weiterhin auf Basis eines Gutachtens abrechnen dürfen, ohne einen konkreten Reparaturbeleg vorlegen zu müssen. Auch mit dem Geld, dass der Geschädigte von der Versicherung bekommt, kann er machen was er möchte. Diese Meinung vertritt neben dem DAV auch der ADAC und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Jährlich werden rund 1,6 Millionen Haftpflichtschäden „fiktiv“ abgerechnet. Das sind rund 40 Prozent aller Schäden. In der Regel werden überwiegend kleine Schäden, wie Dellen oder Kratzer, nicht repariert und von der Versicherung ausgezahlt.

Fiktive Abrechnung günstiger

Auch wenn Einzelne die fiktive Abrechnung für Betrügereien missbrauchen, dürfte dies kein Grund sein, für alle das Recht der Dispositionsfreiheit zu streichen. „Wenn nur noch auf Basis einer Werkstattrechnung entschädigt würde, dann würden die Betrüger eben die Rechnung fälschen“, warnte ADAC-Vizepräsident für Verkehr Gerhard Hillebrand. Gegen Betrüger hätten die Assekuranzen längst das sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) aufgebaut. Die Streichung der fiktiven Abrechnung würde zudem für alle teuer werden, denn dann würden wohl auch ältere Gebrauchtwagen regelmäßig in Fachwerkstätten repariert. „Dann müssten die Autoversicherer sogar die Prämien anheben. Das möchte doch niemand“, so Hillebrand. Die Assekuranzen bestätigen, dass die fiktive Abrechnung im Vergleich zur tatsächlichen Reparatur in der Regel günstiger ist. „Der Versicherer spart zudem bei dieser Art der Schadenregulierung Zeit und Bearbeitungsaufwand“, so der GDV. Gleichzeitig würden die Kunden ihr Geld schneller bekommen. Die fiktive Abrechnung hilft laut DAV auch „finanziell schlechter gestellten Geschädigten“. Das gilt vor allem, was häufig vorkomme, die Schuld an einem Unfall geteilt wird. „Mit dem Geld kann man dann zumindest eine Teilreparatur vornehmen, wenn man sich die vollständige Reparatur derzeit nicht leisten kann“, so Rechtsanwältin Meier-van Laak.

Botschaft für Richter

Die Experten wollen aber mit ihrem geschlossenen Votum für den Erhalt der fiktiven Abrechnung auch ein starkes Signal in Richtung Rechtsprechung senden. So sollte die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Spezialfall des Werkvertragsrechts nicht auf die Abrechnung von Verkehrsunfällen übertragen werden. Die Juristen und Verkehrsexperten haben mit ihrer deutlichen Kritik vor allem das Landgericht Darmstadt im Auge. Es hat in zwei Urteilen eine fiktive Abrechnung verneint und als generelle Bereicherung bewertet. (Az: 23 O 386/17; 23 O 356/17). Andere Gerichte, wie das Oberlandesgericht Frankfurt, halten diese Entscheidung für falsch (Az.: 22 U 210/18). Die Richter in Darmstadt hätten gegen das Gesetz geurteilt. Nach einhelliger Meinung der Goslarer-Experten könnte nur der Gesetzgeber die fiktive Abrechnung abschaffen.

Terroropfer einheitlich entschädigen

Terroropfer sollen gleiche Schadenersatzansprüche haben, es soll dabei nicht auf das Tatmittel, etwa ein Kfz, ankommen. Damit soll die derzeit bestehende Ungleichbehandlung beseitigt werden, zudem sollen die Ansprüche rechtlich verbindlich festgelegt werden. Die Bundesländer sollen zudem Opferbeauftragte ernennen. Um künftig das Recht von Terroropfern zu schützen, soll ein „Fachanwalt für Personenschadenrecht“ eingeführt werden. Ein solcher Fachanwalt dürfte wohl für Opfer „normaler“ Unfälle oder sonstiger Gewalttaten ebenfalls eine gute Hilfe sein. Für die Versicherer dürfte die Personenschadenregulierung dann noch etwas „anspruchsvoller“ werden, denn die Waffengleichheit zwischen Versicherer und Opfer würde wohl deutlich verbessert. 

Uwe Schmidt-Kasparek

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