Unfallschäden: Fiktive Abrechnung soll bleiben

Auch künftig dürfen Autofahrer einen Sachschaden an ihrem Fahrzeug „fiktiv“ abrechnen. Das ist die „fast“ einstimmige Meinung der Experten des 58. Verkehrsgerichtstags. „Der Geschädigten muss weiterhin selbst entscheiden dürfen, wie er mit seinem Schaden umgeht“ stellt Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) fest.

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