Führt mangelndes Interesse am Sozialpartnermodell zu einer neuen Pflichtvorsorge?
Die geringe Bereitschaft, die Gewerkschaften und Arbeitgeber bislang bei der Einführung des neuen Sozialpartnermodells an den Tag legten, fordert den Gesetzgeber geradezu heraus, über eine neue ergänzende Pflichtvorsorge nachzudenken. Zu diesem Schluss kommt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA).
„Kein kundiger Beobachter der betrieblichen Altersversorgung hat bei Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 erwartet, dass die Tarifpartner innerhalb weniger Monate reihenweise Vereinbarungen über garantiefreie Arbeitgeberzusagen treffen werden. Aber dass es nach zwei Jahren lediglich einen Haustarifvertrag und sonst nur Absagen und Verschiebungen gibt, überrascht selbst Skeptiker“, konstatiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
So habe unter anderem der Gewerkschaftstag der IG Metall gezeigt, dass von dieser großen Branchengewerkschaft keine positiven Signale für das Sozialpartnermodell zu erwarten sind. In den Tarifgesprächen, die nach der Verabschiedung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes stattfanden, setzten die Gewerkschaften jeweils andere Schwerpunkte. Das Sozialpartnermodell spielt laut DIA dabei keine Rolle.
Auch die Diskussionen auf dem jüngsten CDU-Parteitag hätten gezeigt, wie weit in der Politik die Idee einer neuen Pflichtvorsorge schon gereift ist. Dabei hätten nur die Vertreter der Mittelstands- und Wirtschaftsunion einen Beschluss zur Einführung eines verpflichtenden staatlichen Standardvorsorgeproduktes vorerst verhindert. „Die Anbieter von Altersvorsorgeprodukten bekommen nun eine Frist von drei Jahren, die Verbreitung der privaten Altersvorsorge zu steigern. Wenn dies nicht gelingt und obendrein die Tarifpartner bei der betrieblichen Altersversorgung nicht vorankommen, wird sich eine neue Pflichtvorsorge kaum abwenden lassen“, so Morgenstern.
Autor: VW-Redaktion