Schwintowski fürchtet „Desaster“ beim Provisionsdeckel

Deckel. Quelle: Bild von Lynn Greyling auf Pixabay

Die Debatte um den geplanten Provisionsdeckel sorgt weiter für Diskussionsstoff. Nach Ansicht des Rechtsexperten Hans-Peter Schwintowski sind die Pläne des Bundesfinanzministeriums nicht nur verfassungswidrig. Er fürchtet gar ein „Desaster“.

„Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers den Preis für eine Vermittlung und Beratung festzulegen. Papier und ich haben den Entwurf gemeinsam diskutiert und dazu ein Gutachten erstellt – er aus der Perspektive des deutschen Verfassungsrechts und ich habe meine Überlegungen aus dem europäischen Recht beigesteuert“, betont Schwintowski im Interview mit dem Finanzmagazin Procontra. Demnach sei man „von Anfang an der Überzeugung, dass so ein Eingriff in die Gewerbefreiheit der Vermittler und letztlich auch der Versicherer durch nichts gerechtfertigt ist. Das würde voraussetzen, dass ein Marktversagen vorliegt, also eine Fehlsteuerung, die einer gesetzlichen Korrektur bedarf.“ Dies sei allerdings nicht der Fall.

Allerdings sei der „Gedanke, dass die Qualitätsberatung belohnt wird“, durchaus gut, meint Schwintowksi. „Das fordert bereits die novellierte Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD. Demnach dürfen Provisionsanreize nicht mehr rein quantitativ sein. Ein Vermittler soll nicht mehr allein dafür belohnt werden, dass er viel Geschäft macht. Vielmehr soll es Belohnungen für eine qualitativ gute Beratung“, glaubt der Rechtsexperte.

„Und die EU hat dem deutschen Gesetzgeber keineswegs vorgegeben, dass eine qualitativ hochwertige Beratung mit einem bestimmten Provisionssatz vergütet werden soll. Genau das sieht der Entwurf aber vor: Er definiert die Höhe einer Qualitätsmarge, hier also 1,5 Prozent als Differenz der im Entwurf genannten Zahlen 2,5 Prozent und 4 Prozent. Das ist Preisgestaltung. Das ist etwas völlig Neues“, ergänzt Schwintowski.