Weniger Geldautomatensprengungen – doch Ausmaß laut GDV „weiter hoch“

Die R+V schützt Geldautomaten mit Stahlpavillons gegen Sprengungen, wie dieses Foto von 2021 zeigt. Quelle: R+V

Die Zahl der Geldautomatensprengungen in Deutschland ist 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Die vom Bundeskriminalamt (BKA) erfassten Fälle fielen um 40 Prozent auf bundesweit 269, wie der Branchenverband der Versicherer GDV meldete. „Prävention wirkt“, kommentierte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen den Rückgang. VWheute hat in Berlin nachgefragt, wie es um die versicherten Schäden bestellt ist und mit welchen Policen sich Banken gegen Geldautomatensprengungen absichern können.

Laut jüngster BKA-Zahlen, die der GDV in einer Mitteilung aufgegriffen hat, registrierten die Behörden im vergangenen Jahr bundesweit 456 Angriffe auf Geldautomaten. Das ist rund ein Viertel weniger als im Vorjahr. In 269 Fällen kam es tatsächlich zur Explosion, was einem Rückgang um gut 40 Prozent entspricht.

Die Entwicklung fällt zusammen mit einer geplanten Verschärfung des Gesetzes zur Bekämpfung von Sprengstoffdelikten, über die der Bundestag nach GDV-Angaben an diesem Mittwoch beraten will. Vorgesehen ist, die Strafrahmen bei Sprengstoffdelikten anzuheben und die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erleichtern.

GDV-Verbandsmanager Asmussen zog eine positive Bilanz der jüngsten Entwicklung: „269 Sprengungen, 13 Millionen Euro Beute, bis zu 40 Millionen Euro Gesamtschaden – auch wenn das Ausmaß weiter hoch ist, zeigt der Rückgang: Prävention wirkt“, wird Asmussen in der Mitteilung zitiert. Der GDV begründet den Erfolg mit einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Versicherern, Banken und Polizei.  

Nach Einschätzung des BKA sind vor allem verschärfte Sicherheitsmaßnahmen der Automatenbetreiber sowie eine erhöhte Polizeipräsenz an besonders gefährdeten Standorten für den Rückgang verantwortlich. Gleichwohl bleiben die materiellen Schäden laut GDV erheblich – insbesondere an Fassaden, Fenstern und tragenden Gebäudeteilen.

Das Ausmaß der versicherten Schäden kann der GDV nicht beziffern

„Jedem Euro Bargeldschaden stehen rund zwei bis drei Euro Sachschaden gegenüber. Die Gesamtschäden dürften sich 2024 somit auf 27 bis 40 Millionen Euro belaufen“, schätzt Asmussen. Zur Frage, wie hoch der Anteil der versicherten Schäden sei, konnte ein GDV-Sprecher gegenüber VWheute keine Angaben machen.

Um das Risiko zu senken, empfiehlt der Branchenverband seit Jahren eine Kombination aus technischen und organisatorischen Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Nachtverschluss von Selbstbedienungszonen, Einbruchmelde- und Videoanlagen, Einfärbesysteme für Banknoten, die Reduzierung der Bargeldbestände in den Automaten und eine sorgfältige Standortwahl.

Verbesserte Lage in NRW, verschärfte in Berlin

Besonders auffällig sind dem GDV zufolge die regionalen Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen etwa sank die Zahl der Sprengungen um 71 Prozent auf 44 Fälle. Damit bleibt das bevölkerungsreichste Bundesland weiterhin ein Schwerpunkt für die Täter. Der GDV verweist auf die Nähe zu den Niederlanden, von wo viele Tatverdächtige stammten.

In Berlin dagegen hat sich das Bild umgekehrt. Dort stieg die Zahl der Sprengungen von 24 auf 44 Fälle. Experten führen dies auf mehrere Faktoren zurück: eine hohe Automatendichte von rund 2.500 Geräten, die vielfach „leicht zugänglich in SB-Zonen oder älteren Gebäuden mit unzureichender baulicher Sicherung“ untergebracht seien. Hinzu komme eine aktive, bandenmäßig organisierte Szene. Die Täter agieren oft in Serie und nutzen die geografischen „Fluchtmöglichkeiten über die Stadtgrenzen hinaus“. Nach Einschätzung des GDV besteht in Berlin außerdem teils noch Nachholbedarf bei der technischen Ausstattung mit Einfärbesystemen und Nachtschließungen.

Insgesamt stehen den Angaben zufolge in Deutschland rund 50.000 Geldautomaten. Seit 2022 engagieren sich Politik, Polizei, Kreditwirtschaft und Versicherer in einer gemeinsamen Präventionsinitiative, die unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministeriums steht. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu verbessern und einheitliche Sicherheitsstandards zu fördern.

Welche Policen im Schadensfall greifen, hängt laut GDV stark von der jeweiligen Bank ab. „Der Markt ist sehr heterogen, es gibt verschiedene Absicherungslösungen – auch abhängig vom Bankentyp: ob Sparkasse, Privat- oder Genossenschaftsbank“, schreibt der Verband auf seiner Website. Manche Versicherer bündelten mehrere Risiken in einem Produkt, das sämtliche Sach- und Vermögensschäden abdecke. Andere Institute sicherten sich über mehrere Einzelpolicen ab.

Klassische Versicherungsbausteine sind etwa die Gebäudeversicherung, die bei Banken auch Schäden durch Einbruch oder Sprengungen von Automaten abdeckt, sowie die Inhaltsversicherung, die das Inventar und das Bargeld schützt. Hinzu kommen Policen gegen Betriebsunterbrechungen, wenn eine Filiale nach einem Angriff zeitweise schließen muss. „Diese Lösungen ähneln in Namen und Deckungsumfang den Produkten anderer Branchen, sind aber speziell auf die Bedürfnisse der Kreditwirtschaft zugeschnitten“, heißt es beim GDV.

Autor: Lorenz Klein

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