Betriebsversicherungen sind Chefsache

Bildquelle: Pexels

Für viele Geschäftsführungen und Vorstandsboards gehört die jährliche Beschäftigung mit dem Versicherungsportfolio des eigenen Unternehmens nicht zu den Kernaufgaben, ist eher unbeliebt, was gerade mit Blick auf die persönliche und unbegrenzte Haftung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen mehr als fahrlässig ist. Auch wenn man eigene Absicherungen über Vermögensschaden-, D&O- und Manager-Rechtsschutz-Versicherungen vorgenommen hat, gilt es auch diese kritisch zu überprüfen, um im Schadenfall nicht überrascht zu werden bzw. als betroffener Geschäftsführer im Regen zu stehen. Denn ein Gericht bewertet die Unterversicherung als Pflichtverletzung. Eine rechtliche Einordnung von Andreas Heinsen.

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!