Nach Rechtsgutachten: Vermittlerverband BVK droht Finfluencern juristische Konsequenzen an

Sogenannte Finfluencer, die auf TikTok, Instagram oder Youtube Tipps zur Geldanlage geben, stoßen beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf große Skepsis – die Vermittlerschaft fühlt sich von der unregulierten Finanzberatung zunehmend bedroht und sieht sich nun von einem in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bestätigt: Finfluencer, die aktiv Wertpapiere, Kryptowerte oder Versicherungen vermitteln, benötigen hierfür eine gewerberechtliche Zulassung, schlussfolgerte Gutachter Hans-Peter Schwintowski. BVK-Präsident Michael Heinz kündigte in einem Pressegespräch „Kampfbereitschaft“ an, sofern Sanktionen gegen Finfluencer seitens der Aufsicht ausbleiben.

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!

Weiterlesen

Bafin-Merkblatt erhitzt die Gemüter

Ein aktuelles Merkblatt der Bafin sorgt bei Vermittlern für Aufregung und heftige Debatten. In dem Dokument unter dem Titel „Hinweise zum Tatbestand der Anlageberatung“ schreibt die Finanzaufsicht, dass sogenannte Finfluencer nicht als Anlageberater einzustufen sind. Finfluencer sind Influencer, die über soziale Medien Themen rund um Finanzen aufgreifen und mithilfe hoher Reichweiten gute Geschäfte machen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute sieht diese Einstufung kritisch. AfW-Vorstand Norman Wirth bezeichnet das Merkblatt als „völlig korrekt".

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!

Weiterlesen