Asmussen: „Kleinanlegerstrategie kann nicht noch jahrelang warten“

Bildquelle: Philippe Buissin/ European Union 2019/EP Usage terms: Identification of origin mandatory
Am Mittwochabend verabschiedete der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament das Strategiepaket zur Kleinanlegerstrategie ab. Unter anderem schlagen die Ausschussmitglieder vor, die Koexistenz verschiedener Vergütungssysteme beim Verkauf von Anlageprodukten weitgehend zu erhalten, also auch den Provisionsvertrieb.
Die Versicherungswirtschaft begrüßt die Ergebnisse der Abstimmungen zur EU-Kleinanlegerstrategie im Europäischen Parlament. „Die Entscheidungen des Wirtschafts- und Währungsausschusses zeigen in die richtige Richtung“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Sie tragen dazu bei, dass Privatanleger die Kapitalmärkte besser einschätzen und nutzen können. Wir unterstützen insbesondere den Vorschlag des Ausschusses, dass es im Vertrieb von Finanzanlageprodukten weiterhin unterschiedliche Vergütungssysteme geben soll.“
Mit der Kleinanlegerstrategie zielt die EU-Kommission darauf, dass mehr Sparer als bislang von den Gewinnen an den Kapitalmärkten profitieren. Konkret geht es darum, wie Privatanlegern der Zugang erleichtert werden kann. Gleichzeitig soll der Verbraucherschutz verbessert werden. Die EU-Kommission hatte im Mai 2023 entsprechende Vorschläge vorgelegt.
„Es ist wichtig, dass der Ausschuss noch vor den Wahlen zum Europaparlament im Juni eine Position gefunden hat“, erklärt Asmussen. „Die Kleinanlegerstrategie ist ein wichtiger Pfeiler der Kapitalmarktunion und kann nicht noch jahrelang warten.“
Die Ausschussabgeordneten diskutierten auch darüber, wie sichergestellt werden kann, dass Anlageprodukte den Kunden immer nutzen. „Wir haben stets gesagt, dass unsere Produkte ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis bieten müssen“, berichtet Asmussen. „Mit den Vorschlägen des Wirtschafts- und Währungsausschusses würden die Aufseher in die Lage versetzt, schwarze Schafe zu identifizieren und zu sanktionieren.“
Auf Initiative der deutschen Abgeordneten Markus Ferber und Ralf Seekatz wurde ein wichtiger Absatz aufgenommen: „The provisions of this paragraph do not prevent insurance intermediaries whose legal status qualifies them as independent, to present themselves as not contractually tied to a specific insurance undertaking if they indicate receiving inducements.“
Die inoffizielle Übersetzung: Die Bestimmungen dieses Absatzes hindern Versicherungsvermittler, deren Rechtsstellung sie als unabhängig qualifiziert, nicht daran, sich als nicht vertraglich an ein bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden darzustellen, wenn sie angeben, Anreize zu erhalten.
Mit dieser Klarstellung wären insbesondere deutsche und österreichische Versicherungsmakler auf gutem Weg, auch weiterhin als unabhängige Vermittler Provisionen für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten erhalten zu dürfen, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Sobald EU-Parlament und Rat ihre Verhandlungspositionen verabschiedet haben, beginnen die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen. Am Ende dieses sogenannten Trilogs wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucher feststehen.
Autor: VW-Redaktion