Können Versicherer von den Agenturverträgen der Telekommunikationsbranche lernen?

Bildquelle: O2 Deutschland

Wechselnde Produkte und Konditionen der Produktanbieter veranlassen Unternehmer, in ihre Vertriebsverträge Änderungsvorbehalte aufzunehmen. Der Erfolg ist bescheiden. Einen Königsweg für vertriebsvertragliche Änderungsvorbehalte kann das OLG Köln bieten. Ein Gastbeitrag von Jürgen Evers.

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