Nach BdV-Abmahnung: Reiseversicherer verzichten auf Ausschlussklauseln

Quelle: Bild von Pam Patterson auf Pixabay

Nächster Punktsieg für den Bund der Versicherten (BdV): Nach einer Abmahnung durch die Verbraucherschützer verzichten einige Reiseversicherer auf entsprechende Ausschlussklauseln, wonach Leistungen infolge von Alkohol- oder Drogenmissbrauch während Urlaubsreisen verweigert werden sollten.

Konkret kritisiert der BdV die entsprechenden Klauseln der Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG. Nach Ansicht des BdV sei demnach weder klar definiert, wann ein „Missbrauch“ vorliege, noch würden die Begriffe Alkohol und Drogen präzise voneinander abgegrenzt. Das sorge für Intransparenz und damit Unsicherheit, bemängelt der Verband.

Nun haben die entsprechenden Versicherer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen hat. „Die Versicherer berufen sich bei Altverträgen ab sofort nicht mehr auf die Ausschlussklausel. Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen. Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, ist bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf sind, mehr Vorlauf erforderlich“, kommentiert Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV.

Autor: VW-Redaktion

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