Analyse: Kaum Diskriminierungen bei Kfz-Tarifen

Quelle: Sky-Tom auf Pixabay

Bei der Tarifierung der Kfz-Versicherungen gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass die Versicherer in ihren Tarifen nach Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung unterscheiden. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Kölner Institutes für Versicherungswesen hervor.

So werde die Religionszugehörigkeit an keiner Stelle des Tarifvergleichs erfasst, ebenso wenig wie der Grad der Behinderung. Ein gesetzlich vorgeschriebener Schwerbehindertennachlass, wie es ihn bis Mitte der Neunzigerjahre gab, existiere jedoch nicht mehr, berichtet der Spiegel unter Berufung auf die Analyse.

Das Geschlecht werde zwar erfasst, allerdings finde sich über alle untersuchten Versicherungen und Tarife hinweg kein einziger Fall, in dem sich unterschiedliche Beiträge nach Geschlecht ergaben. Dies gelte auch, wenn der eigene Sohn oder die eigene Tochter als Fahrer des Fahrzeuges angegeben werde, heißt es weiter.

Allerdings befürworte eine Mehrheit der Befragten, dass die Fahrweise in der Beitragsberechnung berücksichtigt werden sollte. Ein weiteres Ergebnis: Wer selbst riskant fährt, ist deutlich seltener bereit, entsprechende Tarifmerkmale zu akzeptieren, heißt es in dem Bericht weiter. Dabei würden die entsprechenden Tarifmerkmale oftmals noch als sehr subjektiv angenommen.

Autor: VW-Redaktion

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