Was wir von Corona für die BU-Versicherung lernen können

BU-Experte Philip Wenzel plant seinen nächsten Karriereschritt.

Es heißt ja immer, es gäbe keine dummen Fragen. Und obwohl man manchmal gegenteiliges vermuten möchte, bleibt es wahr. Selbst wenn einem Experten für Berufsunfähigkeits-Versicherung die Haare zu Berge stehen, wenn er gefragt wird, ob Corona nun auch in der BUV versichert sei, ist die Frage an sich nicht dumm.

Sie zeigt die Ängste der Kunden und auch deren Verständnis von einer Absicherung der Arbeitskraft über eine Versicherung. Der Kunde scheint nämlich zu denken, dass es in der BU-Versicherung einen Katalog an versicherten Krankheiten gibt. Alles, was an Krankheiten neu dazukommt, wäre dann nicht versichert.

Obwohl die Berufsunfähigkeits-Versicherung schon ganz gut im Markt bekannt ist, scheint es immer noch nicht so ganz angekommen zu sein, was BU bedeutet. Dank Corona sehen wir also, wie groß der Aufklärungsbedarf noch ist. Aber auch in der fachlichen Diskussion können wir ein paar Dinge lernen.

In der Ungenauigkeit des Begriffs liegt die Stärke der BU-Versicherung

Von vielen Seiten wird ja der abstrakte und – wie eben ja auch untermauert – eher schwierig verständliche Begriff der Berufsunfähigkeit kritisiert. Es heißt, er müsse konkreter definiert sein. Ich denke aber, dass in der Ungenauigkeit gerade die Stärke der Berufsunfähigkeits-Versicherung liegt. Und das zeigt uns das Corona-Virus an zwei Enden. Zum einen ist eine neue Krankheit sofort und automatisch mitversichert. Denn JEDE Krankheit (und auch Körperverletzung und der mehr als altersentsprechende Kräfteverfall) können zum Leistungsfall führen.

Covid-19 kann das. Aber auch das Corona-Virus. Denn selbstverständlich bin ich auch dann BU, wenn ich länger als 6 Monate ein Virus in mir trage und meine Kunden und/oder Kollegen anstecken könnte. Ein sinnvolles Arbeitsergebnis wäre nicht mehr möglich. Hier ist es im Übrigen nicht mal notwendig, dass ein behördliches Arbeitsverbot ausgesprochen wird und die Infektionsklausel greifen würde. Diese Klausel ist nur ein erleichtertes Anerkenntnis, aber kein zusätzlicher Auslöser.

Covid-19 würde dann greifen, wenn ich für 6 Monate außerstande bin, meinen Beruf, so wie ich ihn in gesunden Tagen ausgeübt habe, zu mehr als der Hälfte auszuüben. Das könnte vor allem bei Berufen, die mit einer erhöhten Staub- oder Feinstaubbelastung einhergehen, denkbar.

Im Moment lässt sich hierzu nichts Genaues sagen, da wir den Prognosezeitraum bisher noch nicht erfüllt haben. Auf die Auswirkung der Isolation, Home-Office und -Schooling auf die Psyche will ich hier nicht eingehen. Hierzu gibt es aber schon Leistungsfälle in der Prüfung, die mit Corona indirekt in Verbindung zu bringen sind.

Für uns ist hier aber interessanter, dass auch unser teilweise extrem veränderter beruflicher Alltag in der BU-Versicherung automatisch abgedeckt ist. Kein Versicherer dürfte einem Kunden, der aufgrund der zusätzlichen Belastung durch Home-Office jetzt den Leistungsfall beantragt, die Rente verweigern, weil er ja eigentlich anders arbeiten würde. Es sind immer die tatsächlichen Tätigkeiten und Anforderungen abgesichert.

Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist also gerade deswegen so gut, weil der Begriff offen und auslegbar ist. Im Leistungsfall erfordert das dann oft detaillierte Kenntnis der geltenden Rechtsprechung, aber es wäre wahrscheinlich für den Kunden schlechter, wenn der Begriff konkreter gefasst wäre und dafür im Leistungsfall durch die Konkretisierung so manches links und rechts abgeschnitten wäre. Der erhöhte Erklärungsbedarf sollte dem geneigten Vermittler eine Herausforderung sein. So kann er sich beim Kunden auch als Experten profilieren.

Und in der Beratung hilft Corona dem Vermittler auch auf zwei Wege. Zum einen lässt  uns das Virus gerade sehr deutlich unsere eigene Verletzlichkeit spüren. Es wird kaum noch wer ernsthaft bezweifeln können, dass auch er berufsunfähig werden könnte.

Und zum anderen ist die Akzeptanz der Online-Beratung deutlich gestiegen. So spart sich der Vermittler Reisezeit und -kosten, die er ohne Probleme in eine Fortbildung zum BU-Experten investieren kann. Oder auch einfach mit seiner Familie verbringen. Das darf jeder für sich entscheiden. Eine dumme Entscheidung gibt es hier genauso wenig wie dumme Fragen.

Autor: Philip Wenzel, Versicherungsmakler, Experte für die private Berufsunfähigkeitsversicherung und Fachbuchautor. Er hält Vorträge und Workshops im Bereich der Arbeitskraftversicherung. Mehr dazu auf www.worksurance.de.

3 Kommentare

  • warum spricht man die Infektionsklausel nicht direkt an, denn diese wäre wohl die Grundlage des Leistungsfalls für das Home Office, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot den bisherigen Arbeitsplatz verbietet?
    Auch sehe ich den größeren Nutzen für die Natur bei Verwendung von Onlinemodulen zur Beratung als das einsparen von Zeit und Kosten für den Vermittler.

  • So – nun – ein paar Monate später sieht es schon anders aus, oder? Inzwischen haben wir den Prognosezeitraum erfüllt. Wie sieht es da konkret aus bzgl. einer COVID-Infektion, die aufgrund von Ansteckungsgefahr eine BU nach sich zieht?

  • Wo Corona so viele Nachteile mit sich brachte, aber wenn wir uns die helle Seite des Bildes ansehen, brachte es auch wenige Profis, wie ich persönlich das Konzept mag, Online-Beratung anzunehmen und mit einem Agenten zu chatten. Das spart Zeit und Energie.

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