BU-Tarife in der Kritik: Was ist dran am Image der Nichtzahler?

Quelle: Bild von Ewa Urban auf Pixabay

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist heute eine der wichtigsten Versicherungen. Dennoch oder gerade deshalb steht sie in der Kritik. Versicherer versuchen sich mit neuen BU-Tarifen positiv auf dem Markt zu positionieren. Doch das ist nicht immer leicht.

Ende 2017 hat sich die Verbraucherzentrale Hamburg die damals neue digitale BU-Versicherung eines Insurtechs genauer angesehen. Hierbei gab es an vielen Punkten Kritik. Dieses Beispiel zeigt deutlich, wie weit die Schere zwischen Kundenerwartung und Produktgeber auseinandergeht. Regelmäßig fallen mehrere Kritikpunkte gegenüber der BU-Versicherung auf: Anträge werden erst pauschal abgelehnt, häufig werden teure gerichtliche Prozesse aufgezwungen, es werden nur versicherungsfreundliche Gutachter eingesetzt oder Entscheidungen verzögert.

Aber ist etwas an der geäußerten Kritik dran? Hierbei ist zu beachten, dass die Transparenz der Versicherer schnell Grenzen aufzeigt. Es gibt kaum Informationen bzgl. Kalkulation der Leistung in der BU und daher ist wenig Markttransparenz verfügbar. In einer älteren Studie hat das Analysehaus Franke und Bornberg diese Vorwürfe geprüft. Untersucht wurden für eine Studie stichprobenartig 700 Leistungsfallakten bei sieben Versicherern, die rund 50 Prozent aller Leistungsfälle im Jahr 2012 hatten – 75 Prozent der untersuchten Fälle waren Ablehnungen, 25 Prozent Anerkenntnisse.

Hier der Vergleich der Studienergebnisse mit den gängigsten Vorurteilen. Natürlich ist aufgrund der Datenlage die Studie nicht repräsentativ und hierbei soll nur die grundsätzliche Validität einiger Kritikpunkte betrachtet werden. Dieser wichtige Kritikpunkt an der BU-Versicherung soll dadurch entkräftet worden sein, dass sieben von zehn Anträgen tatsächlich eine Leistungsbewilligung bekommen haben – nur 30 Prozent wurden abgelehnt und erhalten keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Hauptgrund bei den Ablehnungen liegt bei Falschangaben im Antrag, die von den Kunden selbst zu vertreten sind. Hierbei ist aber zu beachten, dass Anträge häufig vom Vermittler ausgefüllt werden und hierbei gab es in der Vergangenheit häufiger „Übertragungsfehler“. Zusätzlich werden von allen gestellten Leistungsanträgen 40 Prozent vom Kunden selbst gar nicht weiterverfolgt – vier von zehn Antragstellern kümmern sich also gar nicht um ihren gestellten Leistungsantrag und reichen zum Beispiel gar keine oder weitere Unterlagen ein. Ein Grund hierfür ist, dass der Prognosezeitraum generell bei sechs Monaten liegt und dieses führt dazu, dass viele Leistungsanträge „auf Verdacht“ gestellt werden und deswegen später „versanden“.

Berufsunfähigkeit ist schwer zu bestimmen

In den meisten Vertragsbedingungen steht, dass eine Rente gezahlt wird, sobald der Versicherte mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig ist. Der genaue Prozentsatz ist jedoch in der Praxis nur sehr schwer zu bestimmen. Damit ist der Streit zwischen den Versicherungen und ihren Kunden programmiert. Im Gegensatz zur älteren Franke-und-Bornberg-Studie hat der GDV 2019 in einer Presseveröffentlichung folgendes positives Bild gezeichnet „(…) Unfälle und Krankheiten können dazu führen, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Versicherer sind ein verlässlicher Partner: 78 Prozent aller Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung werden bewilligt (…)“.

Weiterhin schreibt der GDV, dass die Prüfung schnell und unbürokratisch erfolge. Im Schnitt dauere der gesamte Prozess – vom ersten Anruf beim Versicherer bis zur bewilligten Leistung – 110 Tage. Bis die versicherte Person alle erforderlichen Unterlagen gesammelt und an die Versicherung geschickt habe, vergehen durchschnittlich allein 65 Tage. 22 Tage dauert es von der Anforderung bis zur Einreichung eines ärztlichen Befunds. Liegen alle Unterlagen vor, brauche die Versicherung dann im Schnitt nur noch zehn Tage, um die Angaben zu prüfen und eine Entscheidung über die Auszahlung der vereinbarten Leistung zu treffen. 78 Prozent aller Leistungsanträge werden laut GDV bewilligt.

In 43 Prozent wird der in der Berufsunfähigkeit vereinbarter Grad von in der Regel 50 Prozent nicht erreicht. Ungefähr 15 Prozent der Anträge werden abgelehnt, weil sich der Kunde für einen längeren Zeitraum – auch auf Nachfrage – nicht mehr bei der Versicherung gemeldet hat. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit nicht attestieren möchte oder sich der Gesundheitszustand schnell wieder verbessert hat. In zehn Prozent der Fälle lehnt der Versicherer wegen einer VVA-Verletzung ab.

Diese grundsätzlichen Tendenzen hat auch die Leistungspraxis- Studie 2018 zu Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) der Ratingagentur Franke und Bornberg erneut gezeigt. Dennoch bedeutet dieses Ergebnis noch keine Entwarnung. Schwachstellen offenbaren sich vor allem bei der derzeit marktüblichen Vorgehensweise im Beantragungsprozess. Im Jahr 2016 brauchten die befragten Unternehmen bis zu ihrer Entscheidung durchschnittlich 156 Tage (nach 161 Tagen im Jahr 2015).

Auch der GDV hat sich jetzt dieser Systematik angenähert. Allerdings weist er mit durchschnittlich 111 Tagen bislang rund fünf Wochen weniger aus, was darauf hindeutet, dass zumindest einige Versicherer erst ab Eingang des Kundenfragebogens zu zählen beginnen. Weitere Verzögerungen entstehen durch erforderliche Entbindungen von der Schweigepflicht, vor allem aber durch externe Gutachten. Die persönliche Begleitung des Anspruchstellers durch einen „Vor-Ort-Service“ könnte die Regulierung beschleunigen.

Davon wurde aber nur in vier Prozent aller Fälle Gebrauch gemacht, wie Franke und Bornberg ermittelt hat. Liegen alle Unterlagen beim Versicherer vor, folgt die Entscheidung in durchschnittlich drei Wochen. Trotz allem zeigen die Zahlen die Reibungspunkte in der BU-Versicherung auf. Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ein existenzielles Risiko absichern. Dennoch ist es eine Tatsache, dass viele Personen nur abgespeckten oder gar keinen Schutz erhalten. Hierzu gehören beispielsweise besondere Berufsgruppen, wie z.B. Dachdecker, Gerüstbauer, Krankenpfleger.

Dazu kommen Personen mit Rückenleiden oder psychischen Beschwerden ebenso wie Hobby-Taucher oder Reiter zu den Risikobewerbern, die entweder gar nicht oder nur zu besonders schlechten Konditionen und hohen Preisen abgesichert werden. Daher stellt sich die Frage, welche sinnvollen Alternativen gibt es? Hierbei gilt es zu beachten, dass alle Alternativen deutlich weniger Schutz bieten, als eine klassische BU-Versicherung, daher empfehlen Verbraucherschützer, da die Unternehmen die jeweilige Erkrankung im Rahmen ihrer Risikoeinschätzung unterschiedlich beurteilen, erst sämtliche Wege zum Abschluss einer BU-Versicherung auszuschöpfen. Mehrere Versicherer bieten sogenannte Einsteigertarife bzw. Startertarife an, um so auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute mit kleinem Budget zu ermöglichen.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Versicherungswirtschaft.

Autor: Christian Frenzel, Director Business Development in4mo und Fachkreisleiter Vereinigung der Versicherungsbetriebswirte.

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