Standmitteilungen der Lebensversicherer trotz Überarbeitung nicht immer transparent genug

David Schwarzenberg auf Pixabay

Verbraucher erhalten von ihren Lebensversicherern noch immer keine ausreichenden Informationen über den aktuellen Stand ihrer Altersvorsorge. Dennoch haben viele Unternehmen ihre Kunden-Schreiben mittlerweile überarbeitet und die seit Juli 2018 geltenden Vorschriften weitgehend umgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Transparenzstudie von Policen Direkt.

Das konkrete Ergebnis: 66 von 78 (2019: 60 von 73) untersuchten Lebensversicherern erfüllen die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen vollständig. 34 Lebensversicherer erfüllen zudem sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven. Neun Lebensversicherer teilen Ihren Kunden diese Pflichtangaben und sämtliche notwendigen Angaben mit.

Dabei haben die Lebensversicherer zwar die Darstellung des Rückkaufswertes und der Bewertungsreserven deutlich verbessert hat. Negativ fällt laut Policen Direkt jedoch auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen machen derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch oft einen beträchtlichen Teil der Werte aus.

„Alle Gesellschaften haben ihre Standmitteilung überarbeitet. Gerade aber Kunden mit älteren Verträgen profitieren oft deutlich weniger von der Überarbeitung oder warten in Einzelfällen sogar noch auf die Umsetzung“, konstatiert Henning Kühl, Chefaktuar von Policen Direkt.

Darüber hinaus hat Policen Direkt untersucht, ob Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden. Das Ergebnis: 64 von 78 Gesellschaften kommen dieser Pflicht tadellos nach. Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen. In einigen Fällen wird der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird.

„Hier entsteht der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen. Möglicherweise geschieht dies in der Annahme, dass Verbraucher diese Informationen ohnehin nicht abrufen“, ergänzt Kühl.

Autor: VW-Redaktion

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