Scharfe Kritik an E-Scooter-Verleihfirmen

E-Scooter. Quelle: Bild von Kristof Topolewski auf Pixabay

E-Scooter, sind vielen Experten des 58. Verkehrsgerichtstages in Goslar wohl ein regelrechter Dorn im Auge. Denn der zuständige Arbeitskreis will niemanden mehr auf den Roller lassen, der nicht „eine Prüfbescheinigung zum Führen von Elektrokleinstfahrzeuge“ vorweisen kann.

Sollte sich diese Forderung rechtlich durchsetzen, wäre das Verleihgeschäft viele Anbieter wohl gefährdet. Die Verleiher sollten also im eigenen Interesse an möglichst viele Aufklärung bei jungen Fahrern ab 14 Jahren arbeiten. Auch das fordern die Goslarer Verkehrsexperten.

So sei scheinbar kaum bekannt, dass für die kleinen Elektroroller als Kraftfahrzeuge die 0,5 Promille-Grenze und für junge Fahrer sogar die Null-Promillegrenze gilt. Künftig sollen neue Roller zudem mit einem Blinker ausgestattet werden. Bisher beim Abbiegen ein Handzeichen Pflicht. Das führt zu vollkommen Instabilität der Scooter und zu schweren Stürzen.

Zur Empfehlung einer Helmpflicht konnten sich die Verkehrsexperten aber nicht durchringen. Dabei ist der Kopfbereich nach Aussage eines Vertreters des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besonders gefährdet. Das freiwillige Tragen von Helmen ist also empfehlenswert. In der Praxis, wenn E-Scooter in fremden Städten ausgeliehen werden, dürfte es aber dennoch eher selten sein. Verleihfirmen sollen künftig zudem verpflichtet werden, die Nutzerdaten der Polizei zur Verfügung zu stellen, wenn sie beispielsweise Ordnungswidrigkeiten verfolgt.

„Bisher reagieren die Verleihfirmen auf solche Anfragen nicht oder behaupten, nur die Aliasnamen ihrer Kunden zu kennen“, sagte GDV-Experte Tibor Pataki. Auch Angaben auf Basis der Kreditkarte würden häufig verweigert. Zudem ist die Abstellpraxis der E-Scooter laut Empfehlung des 58. Verkehrsgerichtstages „nicht akzeptabel“. Bundesweit sollten daher verbindliche Regel für Abstellplätze geschaffen werden. 

Autor: Uwe Schmidt-Kasparek

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