AfW kritisiert geplante Bafin-Aufsicht für Finanzvermittler scharf

Bundestag. Bild von Peter Dargatz auf Pixabay

Die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Aufsicht für Finanzvermittler an die Bafin zu übertragen, stoßen bei den Vermittlerverbänden wie erwartet auf lautstarken Widerstand. Nun hat sich der AfW in einer ausführlichen Stellungnahme gegen die Pläne ausgesprochen.

So zweifelt der Verband neben der Sinnhaftigkeit des Vorhabens sieht der AfW in einer Trennung zwischen Produkt- und Vertriebsaufsicht „schon fast als Gewohnheitsrecht betrachtet werden, denn es gibt einen langen Gebrauch – jeder Erlaubnistatbestand wurde in der Gewerbeordnung verortet.“

Zudem sehe der Gesetzesentwurf bei der laufenden Aufsicht durch die Bafin „eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Die jährliche Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (§ 24 FinVermV) soll abgeschafft und von einer Direktprüfung durch die BaFin ersetzt werden. Auch hier liegen uns keinerlei Informationen über Schäden vor, die aufgrund der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer in Zusammenarbeit mit den Kammern entstanden wären.“

Zudem irritiere es, „dass der Gesetzgeber durch den geplanten Wechsel hin zur BaFin letztlich impliziert, dass sowohl der Berufs-stand der Wirtschaftsprüfer, als auch die bisherigen Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben gem. § 24 FinVermV nicht korrekt nachgekommen wären“, heißt es weiter.

Kritik gibt es auch an der Häufigkeit der Durchführung selbst: „Eine Direktprüfung durch die Aufsichtsbehörde (IHK oder Gewerbeamt) gibt es zwar bislang schon, allerdings erfolgt sie nur außerordentlich bei Vorliegen besonderer Umstände. Die BaFin-Prüfung soll hingegen regelmäßig durchgeführt werden. Allerdings sieht der Gesetzesentwurf auch keinen festen Turnus vor. Vielmehr soll die BaFin den Prüfungszeitpunkt anlassbezogen nach eigenem Ermessen festlegen können“, heißt es weiter.

VOTUM spricht sich ebenfalls gegen Änderung aus

Auch der VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. spricht sich „ausdrücklich gegen die geplante Änderung in der Aufsichtsstruktur ausgesprochen. Ein solch gravierender Eingriff in die funktionierende Kontrolle der gewerblichen Anlagevermittler ist nicht erforderlich, da es keine systemischen Fehlentwicklungen und Missstände im Bereich der gewerblichen Anlagevermittlung gibt.“

Zudem führe ein Wechsel der Aufsicht „auch nicht zu einer Verbesserung des Anlegerschutzes, oder besseren Kontrolle des einzelnen Anlagevermittlers. Die angestrebte Vereinheitlichung führt faktisch zu einer größeren Aufsplittung der Berufsaufsicht, da von den Finanzanlagenvermittler häufig ebenfalls Tätigkeiten der Versicherungs- und Kreditvermittlung ausgeübt werden.“

Bundesfinanzministerium will zunächst auswerten

Das Bundesfinanzministerium wollte sich auf Anfrage von VWheute zunächst nicht konkret zu den Stellungnahmen der Verbände äußern. „Die Frist zur Konsultation des von Ihnen genannten Gesetzesentwurf zur Über­tra­gung der Auf­sicht über Fi­nanz­an­la­gen­ver­mitt­ler auf die Bun­des­an­stalt für Fi­nanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht ist seit gestern Abend abgelaufen. Wie in Gesetzgebungsverfahren üblich, werten wir nunmehr die einzelnen Stellungnahmen aus.  Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir eine Bewertungen der Stellungnahmen von AfW und Votum nicht vorwegnehmen“, betonte eine Sprecherin.

Autor: VW-Redaktion

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