Deutscher Reisesicherungsfonds scharf geschaltet

Seit 1. November 2021 ist der Insolvenzsicherungsfonds für Reiseveranstalter aktiv. Quelle: Bild von Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Pünktlich zum 1. November 2021 ist die Insolvenzabsicherung durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Reiseanbieter mit einem Umsatz ab zehn Mio. Euro im Jahr sind von nun an beim DRSF abgesichert. Meldet ein Reiseanbieter Insolvenz an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung der Reisenden aus dem Urlaubsort.

Mit dem neuen Insovenzsicherungsfonds fällt die bisherige Haftungsbeschränkung von 110 Mio. Euro weg. Laut EU-Pauschalreise-Richtline müssen alle Kunden, die eine Pauschalreise buchen, für den Insolvenzfall des Reiseanbieters abgesichert sein. Eine Aufgabe, die bisher Versicherer und Kreditinstitute übernommen haben. Im Zuge der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat der Gesetzgeber im Juni 2021 ein neues Absicherungssystem geschaffen. Von den rund 150 bewilligten Anträgen haben über 95 Prozent der Reiseanbieter bereits den Sicherungsschein erhalten. Mit den übrigen Anbietern ist der DRSF im Gespräch für eine konstruktive Übergangslösung, heißt es in einer Mitteilung.

„Der Fonds gibt Reisenden die notwendige Sicherheit, im Insolvenzfall ihres Anbieters geschützt zu sein. Der Gesetzgeber hat hier einen stabilen Rahmen geschaffen, den der DRSF jetzt ausfüllen wird, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv abzusichern“, konstatiert DRSF-Geschäftsführer Thomas Schreiber. „Die Gründung des Fonds in nur wenigen Monaten war rechtlich wie organisatorisch ein Kraftakt, für den allen Beteiligten Lob und Dank gebührt. Das gilt auch für die Reiseanbieter, denen wir beim Antragsverfahren in kurzer Zeit viel abverlangt haben“, ergänzt DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent.

Autor: VW-Redaktion

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