Halloween: Wann gibt der Versicherer süßes oder saueres im Schadenfall?

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Heute feiern vor allem protestantische Christen den Reformationstag. Seit einigen Jahren ist allerdings auch Halloween in Deutschland immer beliebter geworden. Während die Erwachsenen am 31. Oktober bei blutroten Drinks und Grusel-Food feiern, ziehen viele Kinder mit dem Schlachtruf „Süßes oder Saures!“ durch die Straßen. Doch wer haftet am Ende für mögliche Schäden?

Klopapier über dem Gartenzaun, Senf an der Türklinke, Rasierschaum am Fenster sind bekanntlich meist noch die harmloseren Späße der Kids auf der Suche nach „süßem oder sauren“. Ärgerlich wird es hingegen aber bei teuren Schäden – insbesondere wenn Autoschlösser verklebt oder Hauswände beschmiert werden.

In solchen Fällen greift die Wohngebäude-Versicherung bei Beschädigungen an Haus und Garage ein. Vandalismus am Auto ist durch eine Vollkasko-Versicherung abgedeckt. „Sie deckt oft Schäden, die mutwillige entstanden sind bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme“, erläutert Patrick Prüss von der Gothaer-Versicherung. Im ungünstigsten Fall können solche Streiche aber auch eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung mit sich ziehen.

Wenn jedoch weder das Kind noch die Eltern haften, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht. Der Grund: Versichert ist die gesetzliche Haftung. Wenn aber ein Kind deliktunfähig ist und die Eltern ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan haben, so entfällt die gesetzliche Haftung – der Geschädigte in diesem Falle geht leer.

Besitzt die Person, die den Schaden aufgrund eines bestehenden Anspruchs ersetzen muss, keine Privathaftpflichtversicherung und kann den Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln bezahlen, greift die sogenannte Forderungsausfalldeckung und die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten bezahlt den Schaden. Sie ist daher eine unverzichtbare Erweiterung der eigenen Privathaftpflichtversicherung, ergänzt der Bund der Versicherten (BdV).

Immerhin: Einen Mangel an Kürbissen dürften die Liebhaber von Halloween in diesem Jahr jedenfalls nicht fürchten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2018 rund 78.100 Tonnen Speisekürbisse geerntet. Die Rekordernte des Jahres 2017 mit rund 92 200 Tonnen Speisekürbissen wurde damit dennoch um rund15 Prozent unterschritten.

Quelle: Statista

Die meisten Kürbisse wachsen übrigens in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: auf diese Länder entfallen mehr als drei Viertel der gesamten Anbaufläche.

Autor: VW-Redaktion