Montagskolumne zu Szenarien nach BGH-Urteil: „D&O-Versicherer werden ihr Geld nicht sofort zurückfordern“

Die ehemaligen VW- und Audi-Chefs Martin Winterkorn (r.) und Rupert Stadler haben im Zusammenhang mit der Abgasaffaere nach Ansicht des VW-Aufsichtsrats ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Bildquelle: picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON

Volkswagen muss erneut die Hauptversammlung einberufen, um die Anteilseigner entsprechend der Vorgaben des BGH umfassend zu informieren, um danach eine neue Abstimmung über die Vereinbarung mit D&O-Versicherern durchzuführen. Wenn der Konzern nunmehr ankündigt, die Vereinbarungen aus 2021 erneut abschließen zu wollen, da die damaligen Beweggründe weiterhin Gültigkeit hätten, dann ist man doch überrascht, analysiert Andreas Heinsen, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der ALLCURA 4VS GmbH, für VWheute.

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