DIW-Expertin Huang: „Jede Regulierung von privaten Krankenversicherungen muss Nebenwirkungen bedenken“

Quelle: Bild von Bruno /Germany auf Pixabay

2013 wurde die sogenannte Unisex-Regelung in der privaten Krankenversicherung eingeführt. „Die Unisex-Regelung hatte nie das ausdrückliche Ziel, eine Geschlechterlücke zu schließen, und sie hatte auch nicht das Ziel, sich auf die Verteilung von Gesundheitsrisiken innerhalb des deutschen Krankenversicherungssystems auszuwirken“, sagt Shan Huang, Doktorandin in der Abteilung Unternehmen und Märkte am DIW Berlin.

„Allerdings können solche Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen durchaus dazu führen, dass gesündere Menschen eher aus der GKV austreten und in die PKV eintreten. Das kann sich zulasten der Finanzierbarkeit des gesetzlichen Systems auswirken, da der Risikopool sich derart verschlechtern könnte, dass die Preise mit der Zeit steigen und das gesetzliche System nicht mehr tragbar wird“, betont sie in einem internen Interview mit dem DIW.

Zudem beobachte man, „dass Männer vor 2009 mit einer sehr viel höheren Wahrscheinlichkeit in die PKV wechselten als Frauen. Diese Geschlechterlücke schloss sich allerdings nach Einführung der Unisex-Tarife. Dieser Effekt kann sich aus zwei Teileffekten zusammensetzen. Einerseits kann es sein, dass Männer im Vergleich zu vorher weniger häufig in die PKV wechseln, andererseits aber auch, dass Frauen nach Einführung der Unisex-Regelung häufiger in die PKV wechseln. Es zeigt sich, dass die Wechselrate für Frauen nach Einführung der Unisex-Regelung im Durchschnitt niedriger liegt als in den Jahren davor“.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • muß man das verstehen?
    „Frauen wechseln nach Einführung der Unisex-Tarife häufiger in die PKV“
    „die Wechselrate der Frauen liegt seit Einführung niedriger als davor“

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