Amtsgericht München: Corona ist keine Naturkatastrophe

Viele Unternehmen schalteten wegen Corona in den Krisenmodus. Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

Haftet eine Reiseabbruchversicherung bei Naturkatastrophen, deckt sie nicht automatisch auch die Folgen der Corona-Pandemie ab. Dies hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 275 C 23753/20). Demnach sei die Pandemie keine Naturkatastrophe im herkömmlichen Sinne.

Dabei fehle es etwa an der „typischen unmittelbaren physischen Auswirkung“ solcher Katastrophen, wie sie etwa Erdbeben, Lawinen oder Wirbelstürme haben, urteilten die Richter und schlossen sich damit der Argumentation des Versicherers an. Geklagt hatte ein Mann, der für eine Reise nach Sri Lanka eine Reiserücktrittsversicherung abschloss, die auch eine Reiseabbruchversicherung enthielt. Nach den Versicherungsbedingungen galt deren Versicherungsschutz für Mehrkosten einer nicht planmäßigen Rückreise, wenn am Urlaubsort eine Naturkatastrophe herrscht.

Allerdings hatte die Fluggesellschaft aufgrund von coronabedingten Reisebeschränkungen den Rückflug gestrichen. Daraufhin buchte der Kläger für sich und seinen Begleiter Rückflüge nach Europa in Höhe von etwa 3.600 Euro und stellte das der Versicherung in Rechnung. Sein Argument: Corona sei eine Naturkatastrophe. Der Versicherer verweigerte aber die Zahlung – eine Pandemie sei in dem Vertrag nicht aufgezählt. Und um eine Naturkatastrophe handle es sich hier nicht. Das Gericht sah dies laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) ebenso.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Im Namen der Versicherungskonzerne erfolgt folgendes Urteil….

    Wie soll es anders sein. Da schließt ein Bürger eine Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung ab und zahlt Prämien dafür. Dann kommt Corona und die Versicherung ist trotzdem fein raus. Corona sei ja keine Naturkatastrophe, steht nicht ganz konkret, womöglich noch mit Variwntennamen auf der Liste. Das Gericht hätte ja auch sagen können, dass solche Dinge explizit ausgeschlossen werden müssten, denn über die Definition, ob eine Pandemie mit einer Naturkatastrophe gleichzusetzen ist, lässt sich am Ende streiten. Hat das Gericht aber nicht, es schloss sich dem Versicherer an, dass eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Abbruchversicherung eigentlich keinen Wert haben.

    Wahrscheinlich haben Versicherer einfach nur die besseren Juristen mit den besseren Verbindungen zur Justiz.

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