BGH: Kaskoversicherte müssen Werkstattrisiko auf sich nehmen

BGH in Karlsruhe. Bildquelle: Nikolay Kazakov/ BGH

Welche Seite muss in der Kfz-Kaskoversicherung das sogenannte Werkstattrisiko tragen – der Versicherer oder der Versicherungsnehmer? Letzterer, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem höchstrichterlichen Urteil. Damit muss die Kundin, die gegen die Huk24 geklagt hatte, knapp 390 Euro, die der Versicherer als überhöht erachtet hatte, aus eigener Tasche zahlen. Der Mutterkonzern Huk-Coburg begrüßt das Urteil.

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