Nürnberger bindet Beamte enger an sich

Die Nürnberger stärkt ihre Stellung in der Beamtenschaft: Seit Jahresbeginn kooperiert der Versicherer mit der Arbeitsgemeinschaft der Bayerischen Lehrerverbände (abl). Rund 52.000 Lehrkräfte, die Mitglied in der abl sind, versorgt die Nürnberger seither über Gruppenverträge mit einem Privathaftpflicht-, Diensthaftpflicht- sowie Vermögensschadenhaftpflichtschutz.

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Maßnahmen nach dem Urteil zur Gruppenversicherung: Vermittlerlizenz beauftragen oder Vertrieb umstellen und Tippgeber werden?

Das wegweisende EuGH-Urteil zu Gruppenpolicen hinterlässt nach wie vor viele Fragezeichen. Unternehmen und Vereine haben eine Reihe von Optionen, um künftig nicht als Versicherungsvermittler eingestuft zu werden. Die Befreiung nach der GewO ist nur eine davon. Eine Rechtsanalyse.

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Bafin erklärt mit Fallbeispielen das komplizierte Gruppenversicherungs-Urteil

Wenn Vereine oder Firmen für ihre Mitglieder oder Mitarbeiter Gruppenversicherungen anbieten, dann sind sie als Versicherungsvermittler einzustufen, so entschied der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr. Seitdem ist unklar, auf welche Fälle das genau zutrifft. Die Bafin hat sich lange Zeit gelassen, um das Urteil zu interpretieren. Nun klärt die Aufsichtsbehörde auf, wer und unter welchen Bedingungen ein Versicherungsvermittler ist.

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EuGH-Urteil zur Gruppenversicherung: Wann fungiert ein Versicherungsnehmer als Vermittler?

Ein aktuelles EuGH-Urteil lenkt den Blick auf die viel diskutierte Frage, inwiefern der Versicherungsnehmer einer Gruppenversicherung zugleich als Versicherungsvermittler anzusehen ist. Bislang herrscht in Deutschland die Ansicht vor, dass bei der echten Gruppenversicherung, bei der die „Gruppenspitze“ Versicherungsnehmerin des mit dem Versicherer geschlossenen Gruppenvertrags ist und die Beitretenden die Stellung von Versicherten haben, der Versicherungsnehmer grundsätzlich kein Vermittler ist. Von Christian Armbrüster.

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Bafin-Entwurf zur Gruppenversicherung: Wie gut für den Verbraucher? Wie schlecht für die Branche?

Im März veröffentlichte die Bafin den Entwurf eines Rundschreibens unter dem Titel „Hinweise zu echten Gruppenversicherungsverträgen“ auf ihrer Internetseite. Das Schreiben fasst vergangene Rundschreiben mit Hinweisen zu echten Gruppenversicherungsverträgen zusammen. Ziel der Aufsicht ist es, im Interesse der versicherten Personen, ihre Erwartungen an die Ausgestaltung von echten Gruppenversicherungsverträgen zu formulieren und den kollektiven Verbraucherschutz zu stärken. Die Vorschläge bieten Licht und Schatten. Bis heute werden Stellungnahmen entgegengenommen. Zwei Insider berichten.

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