Streit um Gesundheitsdaten: Debeka scheitert vor dem Bundesverwaltungsgericht

Konzernsitz der Debeka in Koblenz. Bildquelle: Debeka

Die Debeka darf Diagnosen auf den Rechnungen ihrer Versicherten nicht mehr ohne deren explizite Einwilligung auswerten, um sie für spezielle Vorsorgeprogramme zu gewinnen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Freitag entschieden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stärkt damit den Schutz sensibler Gesundheitsdaten und setzt der automatisierten Datenanalyse im Gesundheitsmanagement enge Grenzen. Für die Koblenzer, aber auch für die gesamte PKV-Branche hat die Entscheidung weitreichende Folgen.

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