Deutsche Steuerberater-Versicherung fährt wichtigen juristischen Sieg ein

Oberlandesgericht Frankfurt. Bildquelle: OLG Frankfurt

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss den Nachranggläubigern weiterhin keine laufenden Zinsen zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat damit das Urteil der Vorinstanz vom 7. Mai 2021 bestätigt. Eine Revision ist nicht möglich.

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