Deutsche Steuerberater-Versicherung fährt wichtigen juristischen Sieg ein
Die Deutsche Steuerberater-Versicherung muss den Nachranggläubigern weiterhin keine laufenden Zinsen zahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat damit das Urteil der Vorinstanz vom 7. Mai 2021 bestätigt. Eine Revision ist nicht möglich.