Einblicke eines Arbeitsrechtlers: Versicherer benachteiligen Frauen in Führung beim Gehalt

Fehlende Gehaltsransparenz führt dazu, dass viele Bewerber ein Gehalt unterhalb der „Schmerzgrenze“ des Arbeitgebers akzeptieren. Quelle: Gerd Altmann auf Pixabay

Neben Faktoren wie Perspektive oder Work-Life-Balance gehört das Gehalt für Bewerber als wichtiges Kriterium, um eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen – auch auf Managementebene. In den Belegschaften ist es wohl eines der am besten gehüteten Geheimnisse. Das liegt an den betriebswirtschaftlichen Kostenvorteilen für den Arbeitgeber. Frauen in Führungspositionen leiden darunter.

Die fehlende Transparenz werde mit Sicherheit dazu führen, dass viele Bewerber ein Gehalt unterhalb der „Schmerzgrenze“ des Arbeitgebers akzeptieren, erklärt Constantin von Köckritz. Der Arbeitsrechtler der Kanzlei Abeln berichtet aus der Praxis, dass es bei großen Unternehmen auch im außertariflichen Bereich Gehaltsbänder für verschiedene Managementebenen oder unterschiedliche Bereiche gibt, innerhalb derer das Fixgehalt – gegebenenfalls auch die variable Vergütung – liegen soll.

„Es gibt jedoch Ausnahmen, vermutlich sowohl nach oben als auch nach unten: je nach Verhandlungsgeschick oder Bedarf für ein spezielles Profil für eine besondere Stelle. Hintergrund dürften auch hier vor allem betriebswirtschaftliche Erwägungen sein – sei es für das gesamte Unternehmen oder die einzelnen Budgets der jeweiligen Vorgesetzten.“

Gut für die Kultur im Unternehmen ist das nicht unbedingt. Vor allem, wenn herauskommt, dass ein Manager auf einer ähnlichen Hierarchieebene große Gehaltsunterschiede feststellt.  Die Stimmung könne erheblich darunter leiden. „Häufig wird dies jedoch erst dann klar, wenn von einer der beiden Seiten eine Beendigung des Vertrages angestrebt wird – was gerade aus Sicht des Arbeitnehmers durchaus den Wunsch eines Exits größer werden lässt. Oder den Wunsch, eine noch größere Abfindung zu verhandeln.“ Die Kanzlei Abeln beobachtet häufig, dass „gerade Frauen in Führungsfunktionen zu erheblich schlechteren Vergütungskonditionen arbeiten, entweder hinsichtlich des Grundgehalts oder der variablen Vergütung oder sogar beider Vergütungsbestandteile. Auch bei großen Versicherern“.

Entgelttransparenzgesetz wenig erfolgreich

Der Arbeitsrechtler empfiehlt Nachverhandlungen, wenn herausgekommen ist, dass erhebliche Gehaltsunterschiede bestehen. Seit 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft, das Arbeitnehmer dabei unterstützen soll, Ungleichbehandlungen wegen des Geschlechts im Hinblick auf sämtliche Entgeltbestandteile und Entgeltbedingungen zu verhindern und abzubauen. Bisher hat das EntgTranspG jedoch noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Januar 2021 bestehe jedoch die Hoffnung, dass künftig mehr Verfahren hierzu geführt werden – und irgendwann Gehaltsunterschiede aufgrund des Geschlechts der Vergangenheit angehören.

„Manager können ihren Marktwert am besten herausfinden, wenn sie ihre ‚Fühler etwas ausstrecken‘ und schauen, wie der Arbeitsmarkt aussieht. Am ehesten wird man den Marktwert jedoch erst durch (externe) Bewerbungsgespräche und Gehaltsverhandlungen herausfinden können – und dieses Wissen dann bei der nächsten Gehaltsrunde beim Arbeitgeber nutzen“, erklärt von Köckritz. Aus Versicherer-Sicht ein gefährlicher Tipp.

Autor: Michael Stanczyk

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